Energiepreise und Anbieterwechsel

nowenergy: Angebot zu Preissenkungen bei Strom und Gas

Die nowenergy GmbH irritiert Kundinnen und Kunden mit einem ungewöhnlichen Angebot: Die Arbeitspreise für Strom und Gas sollen sich reduzieren - mit Preisgarantie. Beides gelte bis Ende der Vertragslaufzeit. Da die Konditionen unklar sind und die neuen Preise deutlich über den aktuellen Marktpreisen liegen, raten wir davon ab.

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  • Stromrechnung, Taschenrechner und Stromkabel zu Artikel: Jura Strom - Warten auf Guthaben

    Jura Power: Insolvenzantrag gestellt

    Im Oktober 2022 informierte die Jura Power GmbH & Co. KG auf der Internetseite darüber, dass sie ihren Stromvertrieb vorübergehend einstellen. Zum 30.11.2022 hat der Anbieter alle Verträge mit Haushaltskundinnen und Haushaltskunden beendet. Ende November 2023 wurde nun der Insolvenzantrag eingereicht.

  • utopisch hoher Abschlag eprimo

    eprimo: Utopisch hohe Abschläge als Kundenfürsorge?

    Der Energieversorger eprimo hat Kundinnen und Kunden zur Preisbremse sowie den neuen monatlichen Abschlägen informiert. Und die liegen teils mehrere hundert bis tausend Euro über dem, was sich rechnerisch anhand des Verbrauchs und der geltenden Tarife ergibt.

  • Haus aus Pellets auf schwarzem Hintergrund mit loderndem Feuer in der Mitte

    Heizkostenzuschuss für Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co.

    Am 20. Oktober endete die Frist für die Antragstellung zur Entlastung von Haushalten, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Inzwischen ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Noch nicht beschiedene Anträge werden nun noch geprüft.

  • Ältererer Mann auf gelbem Hintergrund hat Hand am Kinn und schaut nachdenklich

    Wechsel des Energieversorgers kann sich wieder lohnen

    Die Handelspreise für Strom und Gas sinken seit Monaten. In der Grundversorgung ist davon mancherorts jedoch nichts zu spüren: Die Preise liegen teils deutlich über dem Durchschnitt. Haben Sie einen teuren Grundversorger? Dann kann sich ein Wechsel durchaus lohnen.

  • Grafik: Mann und Frau ziehen an Preishebel

    So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

    Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzesentwurf zugestimmt: Nach der Dezember-Soforthilfe gelten für private Haushalte seit März 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Für die Monate Januar und Februar sollen Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend entlastet werden. Was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt tun müssen.

  • Glühbirne in 50 Euro Schein gewickelt auf rosa Hintergrund

    Update: Firstcon GmbH unterschreibt Unterlassungserklärung

    Für ihre Vertriebsmarke Lünestrom hat der Anbieter sowohl für Strom- als auch für Gaskunden eine Erhöhung der Preise angekündigt. Doch die sind aufgrund bestehender Preisgarantien nicht rechtens. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Firstcon GmbH daher abgemahnt – mit Erfolg. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt tun können:

  • Gasflamme, roter Graph steigend

    Missbrauchsverbot bei Erhöhung von Energiepreisen

    Zusammen mit den Energiepreisbremsen wurde ein Missbrauchsverbot gesetzlich geregelt. Es soll verhindern, dass Energieversorger Preise ungerechtfertigt auf Kosten der Staatskasse erhöhen. Die Beweispflicht liegt beim Versorger. Er muss gegenüber dem Bundeskartellamt belegen, dass eine Erhöhung „sachlich gerechtfertigt ist“.

  • Soforthilfe Gas Dezember

    Abschlag für Gas im Dezember – was Sie zur Erstattung wissen müssen

    Um die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse zu überbrücken, haben sich Bund und Länder auf eine weitere Soforthilfe geeinigt. Der Staat übernimmt den Dezemberabschlag für Gas- und Wärmekunden. Wir erklären, worauf Sie sich einstellen können und wie die Erstattung erfolgt.

  • Anspruch Grundversorgung

    Anspruch auf Grundversorgung nach Kündigung des Energievertrags

    Uns erreichen zunehmend Beschwerden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Grundversorger in die Ersatzversorgung eingestuft werden, nachdem sie ihren Sondervertrag gekündigt haben. Das ist nicht korrekt. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung.

  • Eltern schieben Kind in Umzugskarton durch Wohnung

    Was geschieht mit dem Energievertrag bei einem Umzug?

    Zahlreiche Menschen in Deutschland ziehen in jedem Jahr um. Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Stromvertrag und Ihrem Gasvertrag. Sonst zahlen Sie unter Umständen weiter für den Anschluss in der alten Wohnung.

  • Nahaufnahme Einstellen Heizungsthermostat

    Weniger heizen ohne Schimmelbildung

    Die Heizperiode beginnt, die Energiepreise sind hoch. Eine Reduktion der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad Celsius ist ein erster Schritt, um Energie und Kosten zu sparen. Wir geben Tipps, wie Sie heizen müssen, damit kein Schimmel entsteht.

  • Reihe von Stromzählern

    Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?

    Die Preise steigen und steigen – viele Menschen geraten dadurch finanziell an ihre Grenzen. Teils sind die Geldnöte so groß, dass Energiekosten nicht mehr gezahlt werden können. Schlimmstenfalls droht dann eine Strom- oder Gassperre durch den Anbieter.

  • Person an Laptop mit Ordnern zu Strom und Gas

    Abschlag für Strom und Gas berechnen - mit dem Energiepreis-Rechner

    Abschläge für Strom und Gas müssen sich am Verbrauch und den vereinbarten Preisen orientieren. Doch viele Versorger verlangen deutlich überhöhte monatliche Zahlungen. Mit unserem Energiepreis-Rechner können Sie schnell und unkompliziert die richtige Abschlagshöhe berechnen. Die Preisbremse wird dabei berücksichtigt.

Beratungsangebot Energiepreise und Anbieterwechsel

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