Kosten Gasnetzstilllegung: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen EWE NETZ

Installateur arbeitet an Gasheizung
Stand: 12.12.2025

Für die Stilllegung seines Gasnetzanschlusses verlangte die EWE NETZ GmbH von einem Verbraucher knapp 1.000 Euro. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen Klage eingereicht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun entschieden: das Vorgehen der EWE NETZ war nicht rechtmäßig.

Der Verbraucher beauftragte die EWE NETZ GmbH als zuständigen Gasleitungsnetzbetreiber die auf seinem Grundstück befindliche Gasleitung zurückzubauen. Das Unternehmen stellte ihm hierfür 965,09 Euro in Rechnung. 

EWE NETZ GmbH sieht sich zur Weitergabe der Kosten berechtigt

Zum Jahreswechsel 2023 / 2024 hatte die EWE-Netz einen Preis für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses in ihr Preisblatt aufgenommen. Es gilt seit dem 1. April 2025. Die EWE NETZ GmbH hatte gegenüber dem Verbraucher behauptet, Paragraph 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) berechtige sie dazu, die Kosten für die Stilllegung direkt auf ihre Kundinnen und Kunden umzulegen.

Verbraucherzentrale widerspricht Auffassung der EWE NETZ GmbH

Die Verbraucherzentrale teilt diese Auffassung nicht. Unserer Ansicht nach ist die Weitergabe derartiger Kosten nicht in der NDAV geregelt. Deswegen haben wir Klage gegen die EWE NETZ GmbH eingereicht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun sein Urteil gefällt. 

Oberlandesgericht Oldenburg folgt Auffassung der Verbraucherzentrale

Zunächst haben die Richter festgestellt, dass es sich bei Paragraph 9 NDAV um ein Verbraucherschutzgesetz handele. Dieser diene dem Schutz des Anschlussnehmers und damit der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Laut Gericht berechtige der Paragraph 9 nicht dazu, pauschale Beträge in Rechnung zu stellen. Die Vorschrift regele die Kostentragung lediglich für die Herstellung oder Änderung eines Gasnetzanschlusses. Nach Ansicht der Richterinnen und Richter falle die Stilllegung nicht unter den Begriff der Änderung. Eine zu weite Auslegung des Begriffs verstoße gegen die Systematik der Verordnung.

Zudem habe die EWE NETZ GmbH mit der Veröffentlichung der Stilllegungskosten im Preisblatt den Eindruck erweckt, sie sei berechtigt die Kosten pauschal auf Verbraucher umzulegen. Dies ist laut Richter unrechtmäßig. 

Damit ist das Gericht vollständig der Argumentation der Verbraucherzentrale gefolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist ausdrücklich zugelassen. Diese Möglichkeit hat EWE NETZ mittlerweile auch schon genutzt und hat die Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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