Energiepreise und Anbieterwechsel

Primaholding GmbH: Untergeschobener Vertrag - verlängertes Widerrufsrecht möglich

Bundesweit häufen sich immer wieder Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen der primaholding GmbH. Nun ist der Verbraucherzentrale Bundesverband der Ansicht, der Konzern belehre in Verträgen zu Strom und Gas unzureichend über das Widerrufsrecht. Er prüft eine Sammelklage, zu der sich Betroffene noch melden können.

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    ExtraEnergie setzt sich über zugesicherte Preisgarantie hinweg

    Bei uns gehen aktuell vermehrt Anfragen zur ExtraEnergie GmbH ein: Viele Kundinnen und Kunden des Anbieters haben ihre Abrechnung für Strom und Gas erhalten. Das Unternehmen hatte an die Betroffenen Ende Juli 2022 die Info herausgegeben, dass sich der Strom- oder Gastarif zu September 2022 um ein Vielfaches erhöht – und das obwohl ihnen eigentlich eine Preisgarantie zugesichert wurde.

  • utopisch hoher Abschlag eprimo

    eprimo: Utopisch hohe Abschläge als Kundenfürsorge?

    Der Energieversorger eprimo hat Kundinnen und Kunden zur Preisbremse sowie den neuen monatlichen Abschlägen informiert. Und die liegen teils mehrere hundert bis tausend Euro über dem, was sich rechnerisch anhand des Verbrauchs und der geltenden Tarife ergibt.

  • Haus aus Pellets auf schwarzem Hintergrund mit loderndem Feuer in der Mitte

    Heizkostenzuschuss für Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co.

    Am 20. Oktober endete die Frist für die Antragstellung zur Entlastung von Haushalten, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Inzwischen ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Noch nicht beschiedene Anträge werden nun noch geprüft.

  • Ältererer Mann auf gelbem Hintergrund hat Hand am Kinn und schaut nachdenklich

    Den Energieversorger wechseln kann sich wieder lohnen

    Die Preise für Strom und Gas sind gesunken – Sonderverträge sind für Neukundinnen und Neukunden jetzt oft wieder günstiger. Ein Wechsel des Energieversorgers kann sich also durchaus lohnen. So können Sie unter Umständen mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Leichtfertig den Anbieter wechseln, sollten Sie jedoch nicht.

  • Grafik: Mann und Frau ziehen an Preishebel

    So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

    Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzesentwurf zugestimmt: Nach der Dezember-Soforthilfe gelten für private Haushalte seit März 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Für die Monate Januar und Februar sollen Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend entlastet werden. Was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt tun müssen.

  • Glühbirne in 50 Euro Schein gewickelt auf rosa Hintergrund

    Update: Firstcon GmbH unterschreibt Unterlassungserklärung

    Für ihre Vertriebsmarke Lünestrom hat der Anbieter sowohl für Strom- als auch für Gaskunden eine Erhöhung der Preise angekündigt. Doch die sind aufgrund bestehender Preisgarantien nicht rechtens. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Firstcon GmbH daher abgemahnt – mit Erfolg. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt tun können:

  • Gasflamme, roter Graph steigend

    Missbrauchsverbot bei Erhöhung von Energiepreisen

    Zusammen mit den Energiepreisbremsen wurde ein Missbrauchsverbot gesetzlich geregelt. Es soll verhindern, dass Energieversorger Preise ungerechtfertigt auf Kosten der Staatskasse erhöhen. Die Beweispflicht liegt beim Versorger. Er muss gegenüber dem Bundeskartellamt belegen, dass eine Erhöhung „sachlich gerechtfertigt ist“.

  • Soforthilfe Gas Dezember

    Abschlag für Gas im Dezember – was Sie zur Erstattung wissen müssen

    Um die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse zu überbrücken, haben sich Bund und Länder auf eine weitere Soforthilfe geeinigt. Der Staat übernimmt den Dezemberabschlag für Gas- und Wärmekunden. Wir erklären, worauf Sie sich einstellen können und wie die Erstattung erfolgt.

  • Anspruch Grundversorgung

    Anspruch auf Grundversorgung nach Kündigung des Energievertrags

    Uns erreichen zunehmend Beschwerden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Grundversorger in die Ersatzversorgung eingestuft werden, nachdem sie ihren Sondervertrag gekündigt haben. Das ist nicht korrekt. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung.

  • Eltern schieben Kind in Umzugskarton durch Wohnung

    Was geschieht mit dem Energievertrag bei einem Umzug?

    Zahlreiche Menschen in Deutschland ziehen in jedem Jahr um. Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Stromvertrag und Ihrem Gasvertrag. Sonst zahlen Sie unter Umständen weiter für den Anschluss in der alten Wohnung.

  • Nahaufnahme Einstellen Heizungsthermostat

    Weniger heizen ohne Schimmelbildung

    Die Heizperiode beginnt, die Energiepreise sind hoch. Eine Reduktion der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad Celsius ist ein erster Schritt, um Energie und Kosten zu sparen. Wir geben Tipps, wie Sie heizen müssen, damit kein Schimmel entsteht.

  • Reihe von Stromzählern

    Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?

    Die Preise steigen und steigen – viele Menschen geraten dadurch finanziell an ihre Grenzen. Teils sind die Geldnöte so groß, dass Energiekosten nicht mehr gezahlt werden können. Schlimmstenfalls droht dann eine Strom- oder Gassperre durch den Anbieter.

  • Grafik Taschenrechner, Stromrechnung, Gasrechnung

    FAQ zu Energiepreisen und Entlastungen

    Nach Preischwankungen auf dem Energiemarkt im Jahr 2022, wirken sich diese trotz inzwischen stabilerer Handelspreise immer noch aus. Außerdem gibt es inzwischen zahlreiche Entlastungsmaßnahmen.Seit Monaten steigen die Energiepreise, Energiesperren drohen. Wir haben einige Antworten auf wichtige Fragen für Sie zusammengestellt.

  • Steckdose auf blaumen Grund mit schwarzem Stecker und weißem POfeil nach oben.

    Energiepreise in der Grund- und Ersatzversorgung

    Eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) untersagt ab sofort Preissplitting in der Grundversorgung und regelt die Ersatzversorgung für Strom und Gas neu. Lesen Sie, was genau die Änderungen für Sie bedeuten und was Sie jetzt unbedingt beachten sollten.

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