Fernwärmepreise: Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Avacon Natur
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Unterlassungsklage gegen den Fernwärmeanbieter Avacon Natur GmbH eingereicht. Mit Urteil vom 18. November 2025 (Az. 13 UKl 3/24) vom OLG Celle hat der vzbv bereits ein positives Urteil erreicht. Am 4. Dezember 2025 hat der vzbv Sammeklage gegen die Avacon Natur GmbH beim Oberlandesgericht Rostock eingereicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich für die Klage anmelden.
Nachdem der vzbv bereits vor dem OLG Celle erfolgreich gegen die Avacon Natur GmbH geklagt hat, liegt jetzt eine Sammelklage beim OLG Rostock. Gegen das Urteil des OLG Celle ist jedoch bereits Revision eingelegt worden. Das Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Nach Auffassung des vzbv hat Avacon Natur bei seinen teils drastisch angehobenen Preisen unzulässige Preisklauseln verwendet. Die Anpassung koppelte der Versorger, insbesondere an die Entwicklung der gestiegenen Gas-Börsenpreise. Anbieter müssen bei einer Anpassung aber auch die sonstigen für den Wärmemarkt relevanten Preise entsprechend berücksichtigen. Dies hätte in den vergangenen Jahren jedoch zu einer Dämpfung des Preisanstiegs geführt.
Drastischer Preisanstieg bei Avacon Natur
In einem Versorgungsgebiet von Avacon hat sich der Preis allein von 2021 bis 2022 nahezu verfünffacht, von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh. Im Jahr 2023 ist der Preis sogar zeitweise auf 45 Cent/kWh gestiegen. Wenn der vzbv mit seiner Sammelklage erfolgreich ist, wären alle seit 2020 durchgeführten Preiserhöhungen unwirksam. Betroffene hätten dann einen Anspruch auf die zu viel gezahlten Beträge.
Anmelden für die Sammelklage möglich
Seit dem 9. Januar 2026 können sich betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher für die Klage anmelden. Wichtig: Nur wer sich in das Klageregister einträgt, kann von der Klage profitieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Prüfen Sie mit dem Klagecheck des vzbv, ob Sie bei der Klage mitmachen können. Nur, wer direkt einen Vertrag mit der Avacon Natur GmbH hat, kann sich der Klage anschließen.
Fernwärme Hintergrund
Für Fernwärme gibt es jeweils nur einen kommunalen Anbieter. Daher können sich Kundinnen und Kunden diesen nicht aussuchen.
Seit langem fordert der vzbv eine Modernisierung der Verbraucherrechte im Fernwärmesektor. Dazu zählen neben einem deutschlandweiten Wärmenetzregister und einer Wärmenetzkarte eine bundeseinheitliche Preisaufsicht zur Überprüfung der Verbraucherpreise.