Update: stadtenergie GmbH stellt das Geschäft zum 30. Juni 2025 ein

Das Wichtigste in Kürze:
- Update: Stadtenergie stellt das Kundengeschäft ein
- Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen der stadtenergie GmbH aus dem Jahr 2023
- Überprüfung der korrigierten Abrechnungen empfehlenswert
Update: Stadtenergie stellt das Geschäft zum 30.6.25 ein
Stadtenergie stellt zum 30. Juni 2025 das Geschäft komplett ein. Entsprechende Informationen sind auch in der Liste der Bundesnetzagentur zur Beendigung der Lieferantentätigkeit zu finden. Die Liste wird monatlich aktualisiert.
Haben Sie Fragen zu Stadtenergie, so wenden Sie sich gern an unsere kostenfreie telefonische Kurzberatung Energielieferverträge unter: 05119119699 (Montag & Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr, Freitag 10:00 - 13:00 Uhr.
Sollten Sie noch Geld aus offenen Forderungen von der Stadtenergie erhalten, wenden Sie sich schnellstmöglich an das Unternehmen oder an einen Anwalt Ihrer Wahl.
Damit Sie nicht in der Grundversorgung versorgt werden, müssen Sie sich einen neuen Energieversorger suchen. Informationen zur Anbietersuche finden Sie unter: Das sollten Sie bei Vergleichsportalen für Strom und Gas beachten.
Beliefert ein Unternehmen Haushaltskunden nach dem 13. Juli 2005, ist es nach dem Energiewirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, die Beendigung der Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Dies hat drei Monate vor der geplanten Beendigung zu erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der stadtenergie GmbH.
Fehlerhafte Abrechnungen bei der stadtenergie GmbH
Bei der stadtenergie GmbH, einem Tochterunternehmen der Dortmunder Energie- und Wasserbedarf GmbH (DEW21), wurden im Frühjahr fehlerhafte Jahresabrechnungen von 2023 festgestellt. Die Abrechnungen wurden laut dem Unternehmen überprüft und korrigiert. Wo genau die Fehlerquelle liegt, gibt das Unternehmen nicht an. Auch der Verbraucherzentrale Niedersachsen lagen Abrechnungen vor, die Unregelmäßigkeiten aufwiesen.
Ab dem 21. Oktober schreibt das Unternehmen Kundinnen und Kunden, die von Fehlern in der Abrechnung betroffen sind, an. Sie erhalten Nachzahlungen und eventuell Abschlagsanpassungen. Betroffene müssen dafür nichts tun, sie werden automatisch angeschrieben.
Sind Sie von fehlerhaften Abrechnungen betroffen?
Prüfen Sie Ihre alte und neue Abrechnung genau. Sollten Sie sich unsicher sein, ob diese stimmen, schauen Sie auf unsere Website oder wenden Sie sich direkt an unsere Beratung.