Komplexere Angelegenheiten können ein persönliches Beratungsgespräch erfordern. Seien Sie also nicht enttäuscht, wenn wir Sie an unsere Beratungsstellen verweisen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Beschränkungen: Es kann nur zu außergerichtlichen Angelegenheiten des Verbraucherrechts beraten werden. Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, aus dem Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsrecht beraten wir nicht. Fälle aus dem gewerblichen, beruflichen oder arbeitsvertraglichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen.
Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.
Anliegen telefonisch nicht geklärt? Wir setzen uns auch schriftlich für Sie ein! Für 40 Euro übernehmen wir Ihre Rechtsvertretung und erstellen ein Anschreiben an die Gegenseite. Weitere Informationen