Abschlag für Strom und Gas berechnen - mit dem Energiepreis-Rechner

Person an Laptop mit Ordnern zu Strom und Gas
Stand: 12.03.2024

Abschläge für Strom und Gas müssen sich am Verbrauch und den vereinbarten Preisen orientieren. Doch viele Versorger verlangen deutlich überhöhte monatliche Zahlungen. Mit unserem Energiepreis-Rechner können Sie schnell und unkompliziert überschlagen, ob die Abschlagshöhe angemessen ist. Die Preisbremse wird dabei berücksichtigt.

Zur Berechnung Ihres Abschlags benötigen Sie den aktuellen Arbeitspreis, Ihren Jahresverbrauch, den monatliche Grundpreis sowie – in wenigen Fällen – das Messentgelt. Diese Angaben finden Sie in der letzten Jahresabrechnung Ihres Versorgers. Den aktuellen Brutto-Arbeitspreis, also den Preis, den Sie je Kilowattstunde (kWh) zahlen müssen, entnehmen Sie der letzten Preismitteilung Ihres Versorgers.

Energiepreis-Rechner

Ist Ihr Abschlag deutlich zu hoch angesetzt, kontaktieren Sie Ihren Anbieter und bitten um eine Anpassung. Reagiert Ihr Anbieter nicht, helfen wir gerne weiter.

Falls gewünscht, legen Sie selbst monatlich einen bestimmten Betrag für etwaige Nachzahlungen beiseite. So bleibt das Geld für Sie verfügbar und ist bei einer Insolvenz Ihres Anbieters nicht verloren. 

Wichtig: Unser Rechner basiert auf Ihren Eingaben. Wir übernehmen keine Gewähr für eventuell falsche Ergebnisse, die beispielsweise entstehen können, wenn Ihr Versorger die reduzierte Mehrwertsteuer bei Gas in den Abschlägen nicht berücksichtigt. Lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten.

Mieter ohne eigenen Wärmevertrag

Der überwiegende Teil der Mieter dagegen hat keinen eigenen Vertrag und bekommt vom Vermieter eine jährliche Heizkostenabrechnung. In der ist oft nur der Verbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden zu finden. Außerdem beinhaltet die Abrechnung etliche Nebenkosten zum Beispiel zur Wartung. Das macht es zusätzlich schwierig, die gestiegenen Gaspreise nachzuvollziehen. Wenden Sie sich mit einer Heizkostenabrechnung vom Vermieter im Zweifel an unsere Energieberatung oder nutzen Sie unser neues Beratungsangebot Mietrecht, in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund. Das Angebot gilt zunächst nur in Hannover.

Aktueller Hinweis: Am 30. September 2022 hat der Bundestag beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Die verkündete Steuererleichterung soll vom 1. Oktober 2022 voraussichtlich bis 29. Februar 2024 gelten und Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt entlasten.

 

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