Stromversorgerwechsel innerhalb von 24 Stunden

Nahaufnahme Stromrechner und Stromzähler

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 6. Juni 2025 muss der technische Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen – Ihre Kündigungsfristen bleiben bestehen.
  • Die MaLo-ID ist wichtig für den schnellen Anbieterwechsel. Sie finden diese auf Ihrer Stromabrechnung.
  • Rückwirkende Anmeldungen sind nicht mehr möglich. Übermitteln Sie am Tag des Ein- oder Auszugs Ihren Zählerstand.
Stand: 10.04.2025

Schneller und leichter soll er werden, der Wechsel des Stromanbieters. Ab dem 6. Juni 2025 hat die Umstellung dank einer EU Richtlinie auf den neuen Anbieter werktags innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Ziel der Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern.

Die Regelung setzt Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz um, die durch eine EU Richtlinie in das deutsche Gesetz überführt worden sind. Danach müssen Wechselprozesse spätestens ab 2026 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. 

Derzeit dauert dieser Prozess bis zu acht Werktage und geht der Europäischen Union damit nicht schnell genug. Doch was bedeutet das für Sie?

Reguläre Kündigungsfristen gelten weiterhin 

Die 24 Stundenfrist regelt den technischen Prozess der Umstellung auf den neuen Anbieter. Dieser soll in Zukunft schneller ablaufen, vertragliche Bedingungen sind hiervon nicht betroffen. 

Das heißt: Die Kündigungsfristen Ihres Vertrags müssen Sie weiterhin beachten. Diese beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Allerdings muss nach Ablauf des Vertrags der technische Umstieg innerhalb eines Tages erfolgen. 

MaLo-ID für Umsetzung wichtig

Für die 24 stündige Umstellung hat die MaLo-ID eine wichtige Bedeutung. Ihre Einführung erfolgte 2018, sie hat die bisherige Zählpunktbezeichnung abgelöst. Diese elfstellige Marktlokationsidenfikationsnummer (MaLo-ID) identifiziert Orte, an denen Energie verbraucht wird. Steht sie einmal fest, darf sie nicht mehr geändert werden. 

Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Stromabrechnung. Sie ist wichtig für den Wechselprozess. Durch diese Nummer können Anbieter Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuordnen und die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern vereinfachen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Marktlokation auch bei einem Zählerwechsel gleichbleibt. Die Zählernummer wird nur zweitrangig für den Wechsel herangezogen. Ihr Netzbetreiber erstellt und verwaltet die Marklokation. Welches Unternehmen das genau ist, können Sie ebenfalls Ihrer Stromabrechnung entnehmen.

Wichtig: Mit der MaLo-ID können Versorger Ihren Vertrag mit einem anderen Versorger im Wege des automatisierten Wechselprozesses kündigen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie die MaLo-ID nicht an unberechtigte Stellen weitergeben. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie vermeintlich einen Anruf von Ihrem Energieversorger erhalten. 

Wechsel nur noch in die Zukunft möglich

Bisher können Sie Ihren Stromanbieter grundsätzlich rückwirkend wechseln und zwar innerhalb der ersten sechs Wochen nach Ihrem Einzug in eine neue Wohnung. Mit der Änderung zum 24 Stunden Wechsel können Sie sich nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin an- oder abmelden. 

Es gilt daher zweierlei:

  • Sie müssen Ihren Ein- oder Auszug frühzeitig melden.
  • Am Tag des Ein- oder Auszugs müssen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand mitteilen.

Setzen Sie sich vor einem Umzug frühzeitig mit Ihrem Versorger in Verbindung. Informieren Sie sich zu Kündigungsfristen eines Energieversorgungsvertrags. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie Ihre Zählerstände sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in einem Übergabeprotokoll und fotografisch festhalten.

Kündigt der Vormieter oder die Vormieterin nicht oder meldet die Person den Vertrag nicht frühzeitig an die neue Adresse um, dann läuft das Vertragsverhältnis auf dem Zähler weiter. Sie müssen sich mit Ihrem Vor- oder Nachmieter einigen, wie Sie die Kosten verteilen. 

Problem Untergeschobener Vertrag

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen an der Haustür auftauchen, um mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen. Häufig geben sie sich als Vertreter der lokalen Stadtwerk aus, damit Sie den neuen Vertrag unterzeichnen. Mitunter schieben Ihnen diese Menschen einen Vertrag unter, ohne dass Sie es bemerken. 

Und da der Wechsel nun innerhalb von 24 Stunden nach Beantragung erfolgt, haben Sie im Zweifel schneller einen ungewollten Vertrag als Ihnen lieb ist. Aber keine Sorge: An der Haustür oder am Telefon geschlossene Verträge können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Nutzen Sie dafür gern unseren kostenfreien Musterbrief (pdf).

Lieferantenwechsel Gas davon ausgenommen

Bis dato soll der Gas Lieferantenwechsel von den Veränderungen im Strombereich unberührt bleiben. Eine Änderung in diesem System soll frühestens zum Oktober 2026 kommen.

Zum Hintergrund

Bereits im Jahr 2019 dachte die EU darüber nach, wie Wechselprozesse in den Mitgliedstaaten möglichst automatisiert umgesetzt werden können. Geregelt hat sie dies entsprechend in einer Richtlinie. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben in das Energiewirtschaftsgesetz überführt. Eine Vorgabe war, dass der werktägliche Anbieterwechsel nach Vertragsende innerhalb von 24 Stunden möglich sein soll. Hierfür mussten jedoch erst einmal erhebliche Anpassungen an den deutschlandweiten IT-Systemen vorgenommen werden. Daher hatte die Bundesnetzagentur die Umstellung auch von dem 04.04.2025 auf den 06.06.2025 verschoben.

Bücher & Broschüren