Anbieterwechsel bei Strom und Gas: Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen
Das Wichtigste in Kürze
- Anbieterwechsel sind für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich kostenfrei.
- Verbrauch und Verträge vergleichen ist der wichtigste erste Schritt.
- Sollte es Probleme beim Anbieterwechsel geben, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden.
Was Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Anbieterwechsel tun sollten
Ein Anbieterwechsel beginnt mit guter Vorbereitung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zunächst ihren Energieverbrauch ermitteln – etwa anhand der letzten Jahresabrechnung. Nur so lassen sich passende Tarife finden.
Im nächsten Schritt gilt es, Verträge sorgfältig zu vergleichen. Vergleichsportale können helfen, doch sie zeigen nicht immer alle Angebote. Wichtig bei der Suche in Vergleichsportalen ist, auf Vertragslaufzeiten, Preisgarantien und Bonusbedingungen zu achten.
Außerdem gilt: Der Anbieterwechsel darf nichts kosten – weder in der Grundversorgung noch bei Sonderverträgen.
Vertragswechsel und technischer Wechsel: Das steckt dahinter
Beim Anbieterwechsel greifen zwei Prozesse ineinander:
- Vertragswechsel:
Verbraucherinnen und Verbraucher kündigen ihren alten Vertrag und schließen einen neuen ab. Häufig übernimmt der neue Anbieter die Kündigung. Dies muss durch Sie jedoch explizit beauftragt werden.
Wichtig: Bei Preiserhöhungen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Sonderkündigungsrecht selbst nutzen.(Musterbrief E4 verlinken) - Technischer Wechsel:
Dieser läuft im Hintergrund nach festen Regeln (GPKE) ab. Dafür hat die Bundesnetzagentur die „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (kurz: GPKE) erlassen, die 2024 noch einmal grundlegend neu beschlossen worden ist. - Beteiligt am Wechselprozess sind:
- der bisherige Anbieter
- der neue Anbieter
- der Netzbetreiber
Der neue Anbieter informiert Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich darüber, ab wann die Belieferung startet.
Diese Daten brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher
Für den Anbieterwechsel ist vor allem die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) wichtig.
Liegt sie nicht vor, reichen auch:
- Zählernummer
- Adresse
Der neue Anbieter kann die MaLo-ID beim Netzbetreiber mit diesen Daten erfragen. Deshalb ist es auch sehr wichtig, diese Informationen nicht einfach an "Dritte" weiterzugeben. Wie zum Beispiel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gas- und Stromunternehmen, die an Ihrer Haustür Verträge mit Ihnen abschließen wollen. Lesen Sie auch: unerwünschte Energieverträge.
Wie schnell funktioniert der Anbieterwechsel?
Der Wechsel erfolgt über standardisierte Abläufe zwischen den beteiligten Unternehmen. Dabei prüft der bisherige Anbieter, ob die Lieferstelle zum gewünschten Termin frei ist.
Der eigentliche Wechselprozess darf höchstens drei Wochen dauern. Gemeint ist damit ausschließlich der technische Ablauf – also ab dem Zeitpunkt, an dem der neue Energieanbieter den Netzbetreiber, den Eigentümer der Leitungen, kontaktiert.
Seit dem 6. Juni 2025 darf der technische Wechselprozess werktags höchstens 24 Stunden dauern – allerdings gilt diese Regelung nur für Strom, nicht für Gas. Wann der Anbieterwechsel für Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich abgeschlossen ist, hängt zudem von der Restlaufzeit und den Kündigungsfristen des bisherigen Strom- oder Gasvertrags ab. Weitere Informationen: Stromversorger wechsel innerhalb von 24 Stunden.
Sobald alles geklärt ist, erhalten Kundinnen und Kunden eine Bestätigung.
Was tun, wenn der Anbieterwechsel nicht klappt?
- Kommt es zu Verzögerungen, haben Verbraucherinnen und Verbraucher unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.
- Ist unklar, welche Partei für die Verzögerung verantwortlich ist, bietet es sich an beim Netzbetreiber anzufragen. Dort liegen die Informationen vor, wie die Wechselhistorie aussieht.
- Wenn Probleme bestehen bleiben, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden.