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Prämiensparen: Prüfen Sie eine mögliche Verjährung

Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2024 die Bedingungen für die Zinsberechnung unwirksamer Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen geklärt hat, haben nicht alle Geldinstitute ihren Kundinnen und Kunden bis heute Nachzahlungen angeboten. Für einige Sparerinnen und Sparer droht Verjährung. Das können Sie tun.
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1N schreibt Minderjährige wegen Anbieterwechsel an

Eine Minderjährige erhält Post von 1N Telecom. Angeblich hat sie einen Anbieterwechsel beauftragt und soll nun zahlen. Wie auch bei Erwachsenen gilt: Kein Vertrag heißt: nicht zahlen! Mit unserem kostenfreien Musterschreiben können Sie der Forderung widersprechen.