Fitnessstudio kündigt Vertrag fristlos – was nun?

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Fitnessstudio-Vertrag plötzlich und mit sofortiger Wirkung vom Anbieter gekündigt wurde – obwohl sie gerne weiter trainieren möchten. Doch darf das Fitnessstudio das einfach so ?
Fristlose Kündigung nur mit wichtigem Grund
Ein Anbieter darf einen Vertrag nur dann fristlos kündigen, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Dieser kann sich zum Beispiel ergeben:
- aus dem Vertrag selbst oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(Achtung: Nicht jede AGB-Klausel ist automatisch wirksam!) - aus einer Einzelfallabwägung der Interessen beider Seiten. Zum Beispiel kann ein wichtiger Grund bei einer Sachbeschädigung vorliegen.
Kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung ist es jedoch, wenn:
- lediglich pauschal von einer schlechten Zahlungsmoral gesprochen wird – ohne konkrete Belege.
- der vorgebrachte Kündigungsgrund durch eine Diskriminierung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher besteht - etwa aufgrund deren ethnischer Herkunft.
Ihre Rechte – wir helfen weiter
Wenn auch Ihr Vertrag fristlos gekündigt wurde und Sie den Grund nicht nachvollziehen können, lassen Sie sich nicht verunsichern: Wir beraten Sie gerne.
Und wenn Sie selbst kündigen wollen? Manchmal liegt der Fall genau andersherum: Sie möchten Ihren Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich kündigen, etwa aus gesundheitlichen Gründen – aber der Anbieter blockiert? Lesen Sie unsere Artikel zum Thema Fitnesstudios: