Fitnessstudio kündigt Vertrag fristlos – was nun?

Bild eines Fitnesstudios von innen ohne Menschen die trainieren
Stand: 17.06.2025

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Fitnessstudio-Vertrag plötzlich und mit sofortiger Wirkung vom Anbieter gekündigt wurde – obwohl sie gerne weiter trainieren möchten. Doch darf das Fitnessstudio das einfach so ?

Fristlose Kündigung nur mit wichtigem Grund

Ein Anbieter darf einen Vertrag nur dann fristlos kündigen, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Dieser kann sich zum Beispiel ergeben:

  • aus dem Vertrag selbst oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    (Achtung: Nicht jede AGB-Klausel ist automatisch wirksam!)
  • aus einer Einzelfallabwägung der Interessen beider Seiten. Zum Beispiel kann ein wichtiger Grund bei einer Sachbeschädigung vorliegen.

Kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung ist es jedoch, wenn:

  • lediglich pauschal von einer schlechten Zahlungsmoral gesprochen wird – ohne konkrete Belege.
  • der vorgebrachte Kündigungsgrund durch eine Diskriminierung der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher besteht - etwa aufgrund deren ethnischer Herkunft.

Ihre Rechte – wir helfen weiter

Wenn auch Ihr Vertrag fristlos gekündigt wurde und Sie den Grund nicht nachvollziehen können, lassen Sie sich nicht verunsichern: Wir beraten Sie gerne.

Und wenn Sie selbst kündigen wollen? Manchmal liegt der Fall genau andersherum: Sie möchten Ihren Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich kündigen, etwa aus gesundheitlichen Gründen – aber der Anbieter blockiert? Lesen Sie unsere Artikel zum Thema Fitnesstudios: