Fun4You e.K. ist insolvent – was Sie jetzt wissen müssen

Der Anbieter Fun4You e.K., Inhaber Rainer Kondziella, hat Insolvenz angemeldet. Laut Unternehmens-Website www.fun4you.de wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt. Das Unternehmen hatte über Jahre hinweg sogenannte Themen- und Wertgutscheine verkauft, die auf einer Online-Plattform bei verschiedenen Veranstaltern als Zahlungsmittel eingesetzt werden konnten. Doch schon vor der Insolvenzanmeldung beschwerten sich zuletzt mehrere Betroffene: Gutscheine wurden nicht eingelöst oder Termine für Ballonfahrten immer wieder abgesagt.
Wichtiger Hinweis zur Insolvenz
- Am 20. Juni 2025 wurde beim Amtsgericht Oldenburg (Az. 69 IN 22/25) das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanken, Ammerländer Heerstraße 243, 26129 Oldenburg, bestellt.
Tel.: 0441 950 1868
E-Mail: christian.hanken@rechtsanwaelte-hanken.de
Sie haben noch einen Gutschein? Das sollten Sie jetzt tun:
Viele Kunden besitzen noch gültige Gutscheine, die bislang nicht eingelöst wurden. Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebs ist eine Einlösung derzeit nicht mehr möglich. Das führt zu einer offenen Forderung gegenüber dem Unternehmen.
- Gutscheine sichern
Bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf: Gutscheine, Kaufbelege, Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszug, PayPal-Quittung) und die Bestellbestätigung. - Kontaktaufnahme mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter
Melden Sie sich möglichst zeitnah beim Insolvenzverwalter und schildern Sie Ihren Anspruch – entweder auf Einlösung des Gutscheins oder Erstattung des Kaufpreises. - Forderung zur Insolvenztabelle anmelden (nach Verfahrenseröffnung)
Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird, erhalten Sie ggf. die Möglichkeit, Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Information hierzu erfolgt meist öffentlich über das Portal: www.insolvenzbekanntmachungen.de. - Erkundigen Sie sich im Zweifel etwa zwei bis drei Monate nach Anordnung des vorläufigen Verfahrens, also im August / September 2025, nochmals beim vorläufigen Insolvenzverwalter nach dem Stand des Verfahrens.