„Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ der EOS Deutscher Inkasso-Dienst im Umlauf

Das Wichtigste in Kürze
- Gefälschte Inkassoschreiben im Namen der EOS Deutscher Inkasso-Dienst erreichen Verbraucherinnen und Verbraucher per E-Mail.
- Typische Merkmaler gefälschter Inkassoschreiben sind: unpersönliche Anrede, fehlende Aktenzeichen sowie widersprüchlich Inhalte.
- Überweisen Sie kein Geld! Reagieren Sie nicht auf die Schreiben.
Per E-Mail erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine angebliche Zahlungsaufforderung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Die Androhung einer Zwangsvollstreckung durch Obergerichtsvollzieher ist gleich mit dabei. Müssen Betroffene die Forderung begleichen?
Die EOS Gruppe ist eine bekannte Größe in der deutschen Inkassolandschaft. Dabei übernimmt die EOS Investment GmbH offene Forderungen anderer Unternehmen, während der EOS Deutscher-Inkasso Dienst GmbH für das Inkassoverfahren zuständig ist.
Zahlungsaufforderungen sind gefälscht
Bei den uns vorliegenden Fällen handelt es sich um gefälschte Zahlungsaufforderungen, bei denen Firmendaten der EOS offenbar missbräuchlich genutzt werden. Betroffene sollen mehrere hundert Euro für eine angeblich offene Amazon Rechnung zahlen. Sie müssen die geforderten Beträge nicht begleichen.
Schreiben der Obergerichtsvollzieher ebenfalls gefälscht
Auch die Schreiben mit der Überschrift „Titel zur Zwangsvollstreckung“ sind gefälscht. Die benannten Gerichtsvollzieher gibt es, aber die Schreiben sind falsch. Sie müssen keine Sorgen vor einer Zwangsvollstreckung haben.
Es sind mehrere Schreiben mit verschiedenen Obergerichtsvollziehern im Umlauf, so etwa Ludger Roth (Frankfurt) und Pascal Hopf (Hamburg).
Das sollten Betroffene tun
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Ihre Daten wurden missbräuchlich verwendet. Kriminelle versuchen, Sie zu einer Überweisung des Betrages zu bringen.
- Prüfen Sie, ob Ihre E-Mailadresse im Internet offengelegt wurde. Ändern Sie gegebenenfalls die Passwörter zu betroffenen Online-Konten. Oder löschen Sie die E-Maildresse im Zweifel. Wie Sie vorgehen können, erfahren Sie in unserem Artikel „Erste Hilfe bei gehackten Onlinekonten“.
- Kontaktieren Sie die benannten Banken, denen Sie das Geld überweisen sollen. Teilen Sie mit, dass diese ein Konto zur Verfügung stellt, das Kriminelle für betrügerische Zwecke nutzen.
- Sie sind sich unsicher, ob Sie auch ein gefälschtes Inkassoschreiben erhalten haben? Lassen Sie sich bei uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gefälschtes EOS Schreiben erkennen
Seite 1: Widersprüchlicher Betreff, unpersönliche Ansprache, fehlendes Aktenzeichen
Betreff: Es beginnt gleich mit dem Betreff des Schreibens: „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Vollstreckungstitel liegt vor (Anlage)“. Der Betreff ist widersprüchlich. Entweder jemand fordert Sie zu einer Zahlung auf oder ein Vollstreckungstitel wird umgesetzt.
Anrede: Mit einem „Sehr geehrte Damen und Herren“ ist die Anrede unpersönlich. Das ist unüblich. Sie dürfen eine persönliche Ansprache erwarten.
Gläubiger: In den uns vorliegenden Schreiben soll Amazon Deutschland S.à.r.l., Luxemburg das Unternehmen sein, bei dem Sie eine Forderung angeblich nicht beglichen haben. Allerdings ist weder ein Aktenzeichen noch ein Vertrag noch die Forderung näher bezeichnet. Sie können also nicht nachvollziehen, welche Rechnung offen sein soll.
Forderungsnummer: Wollten Sie bei EOS nachfragen, wäre das nicht möglich. Es fehlt die dafür erforderliche 11-stellige Forderungsnummer, anhand derer das Unternehmen Ihre Forderung zuordnen könnte.
Seite 3: Unübliche Rechnungs-Darstellung
Rechnungsangaben pauschal: In der Auflistung findet sich lediglich die Bezeichnung „Offene Rechnungsforderung“. Sie erfahren nicht, für welches Produkt Sie mehrere hundert Euro zahlen sollen. Auch die Mahngebühren sind nur pauschal aufgelistet. Nach einer Aufteilung der Kosten nach Inkassokosten beziehungsweise Rechtsverfolgungskosten suchen Sie vergeblich.
Zahlungsinformationen: Überweisen sollen Sie das Geld an die EOS Europa nach Italien, auf folgendes Konto: IBAN IT84Y0760115900000000000000, mi der BIC BPPIITRRXXX. Es handelt sich dabei um ein Konto bei der Poste Italien S.p.A., dem nationalen Post- und Finanzdienstleister Italiens. Das Konto ist tatsächlich vergeben. Aber es ist nicht üblich, Zahlungsforderungen auf ausländische Konten zu überweisen.
Telefonischer Kundenservice: Die angegebene Telefonnummer des Kundenservice ist ungültig.
Seite 4: Frankfurter Stadtwappen, Adresse Absender, unpersönliche Anrede
Stadtwappen: Das Wappen der Stadt Frankfurt befindet sich auf dem Schreiben. Vermutlich soll es die Seriosität des Schreibens unterstreichen.
Obergerichtsvollzieher: Absender ist beispielsweise Obergerichtsvollzieher Ludger Roth. Anstelle seiner Anschrift ist die Adresse des Amtsgerichts Frankfurt angegeben. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch dem Amtsgericht Königstein – Bezirk I Stadt Kelkheim im Taunus zugeordnet. Damit ist die Angabe des Amtsgerichts Frankfurt ebenso wie der Stempel bei der Unterschrift nachweislich falsch.
Anrede: Wie bereits in der Zahlungsaufforderung ist die Anrede dieses Schreibens unpersönlich. Das ist nicht üblich für ein derartiges Schreiben.
Inhalt: Der Inhalt des Schreibens ist unlogisch. Auf der ersten Seite ist von einer letztmaligen Zahlungsaufforderung die Rede, die Sie bis zu einem gewissen Datum begleichen können. Nun soll laut diesem Schreiben bereits ein Titel beim Amtsgericht Frankfurt vorliegen und die Zwangsvollstreckung eingeleitet sein. Das ergibt keinen Sinn und widerspricht der Zahlungsaufforderung. Beides zugleich geht einfach nicht.
Weiterführende Artikel
Beispiel für ein echtes Schreiben von EOS
Inkassoforderung von EOS Deutscher Inkasso-Dienst verunsichert
