Vertrag ist Vertrag

Kurz erklärt: Vertrag ist Vertrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Verträge sind grundsätzlich bindend.
  • Ob ein Widerrufsrecht oder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht, ist vom Einzelfall abhängig.
  • Wählen Sie im Zweifel lieber kürzere Vertragslaufzeiten.
Stand: 23.10.2023

Die Motivation zum Fitnesstraining sinkt nur wenige Wochen nach Abschluss des Vertrags. Der alte Telefonanbieter kann am neuen Wohnort nicht mehr liefern. Kein Problem, denken Sie, ich kann ja kündigen. Doch so einfach ist ist es nicht.

Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Gerade bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen wie einem Fitnessstudiovertrag können lange Vertragslaufzeiten zum Problem werden.

Ein Beispiel: Sie finden einen Job und müssen umziehen. Nun ist das Fitnessstudio mehrere 100 Kilometer entfernt und Sie können die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Das befreit Sie jedoch nicht von der monatlichen Beitragszahlung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

Der BGH vertritt die Ansicht, dass der Kunde das Risiko auf Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse wie zum Beispiel der Änderung der Wohnsituation selbst trägt. Eine Ausnahme sind Gründe, die der Kunde nicht selbst verantwortete. Dazu gehören beispielsweise Krankheit und Schwangerschaft. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, der eine sofortige Kündigung rechtfertigt, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Ihren Internet- und Telefonvertrag können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen, sofern das Unternehmen nach einem Umzug am neuen Wohnort den Vertrag nicht ohne Änderung fortführen kann.

Achtung: Seit 1. März 2022 sind bei vielen Verträgen stillschweigende Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat eingeräumt wird.
Somit hat sich die Kündigungsfrist verkürzt:  Verträge können Sie mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen. Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt noch die alte Kündigungsfrist von 3 Monaten sowie die Möglichkeit einer stillschweigenden Vertragsverlängerung bis zu einem Jahr. Für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge traten bereits am 1. Dezember 2021 durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) u.a. kürzere Kündigungsfristen von einem Monat in Kraft. Dabei gelten die neuen Regelungen für alle Verträge, also auch für die, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Ferner ist zum 01.07.2022 die Pflicht zur Einführung eines Kündigungsbuttons in Kraft getreten. Dies soll die Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher einfacher gestalten. Danach müssen Unternehmer, die einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, auf ihrer Webseite dem Verbraucher einen „Kündigungsbutton“ zur Verfügung stellen.

Einen Vertrag rückgängig machen

Widerruf

Das Widerrufsrecht ist eine einfache Möglichkeit, einen Vertragsschluss rückgängig zu machen. Es bedarf keines besonderen „Grundes“ und besteht in der Regel bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen.

Das sind Verträge, die Sie in der Fußgängerzone, im Internet oder am Telefon abgeschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage - vorausgesetzt, Sie wurden vom Unternehmer über das Widerrufsrecht belehrt. Bei einer fehlenden Widerrufsbelehrung sind Sie nicht an die oben genannte Frist gebunden.

Anfechtung, Rücktritt, außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vorzeitig vom Vertrag lösen - ohne Rücksicht auf die Laufzeit. Dies hängt vom Einzelfall ab und bedarf einer rechtlichen Prüfung.

Hat ihr Vertragspartner Sie etwa beim Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht, können Sie diesen möglicherweise anfechten. Oder verstößt Ihr Vertragspartner beharrlich gegen seine vertraglichen Pflichten, obwohl Sie mehrfach um Abhilfe gebeten haben? Unter Umständen haben Sie dann die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung.

Wichtig ist, dass Sie das Fehlverhalten Ihres Vertragspartners nachweisen können. Im Streitfall müssen Sie darlegen und beweisen, dass die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Erleichterte Rücktrittsmöglichkeiten bei Sachmängeln seit 1.1.2022 Tritt bei einem Produkt ein Mangel auf, muss der Händler die Möglichkeit haben, diesen korrigieren zu können. Vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadenersatz verlangen, können Sie unter folgender Voraussetzung: Ist eine angemessene Frist ergebnislos verstrichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das war vorher anders. Sie mussten dem Verkäufer eine Frist setzen und diese musste erfolglos verstrichen sein, damit Sie vom Vertrag zurücktreten konnten. Seit dem 1.1.2022 ist die Fristsetzung entbehrlich. Die angemessene Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung des Mangels durch den Käufer.

Wir haben Ihnen zu diesem Zweck einige Formulierungshilfen angefügt

Musterbrief Fitness-Vertrag: Kündigung aus wichtigem Grund

Mit diesem Musterbrief (pdf) können Sie den Vertrag kündigen, wenn Sie dauerhaft sportunfähig sind.

Musterbrief Fernabsatzvertrag: Widerruf des Vertrags bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Sie haben im Internet oder Telefon einen Vertrag abgeschlossen und wurden nicht bzw. falsch über Ihr Widerrufsrecht belehrt? Dieser Musterbrief (pdf) hilft Ihnen weiter!

Musterbrief Internet_DSL -Außerordentliche Kündigung, Mindestbandbreite

Ist Ihr Internet dauerhaft zu langsam, können Sie mithilfe dieses Musterbriefs Ihren Vertragspartner zur Abhilfe auffordern.

Musterbrief Anfechtung eines Vertrags wegen arglistiger Täuschung

Sie wurden bei Abschluss eines Vertrags arglistig getäuscht? Nutzen Sie unseren Musterbrief, um den Vertrag anzufechten.