Kündigungsbutton: Langfristige Verträge einfach kündigen

Jetzt kündigen Button auf Smartphone

Das Wichtigste in Kürze

Stand: 13.09.2023

Update November 2022: Abmahnaktion der Verbraucherzentralen

  • Vom 18. Juli bis 14. Oktober 2022 haben die Verbraucherzentralen 840 Seiten überprüft, das Ergebnis war ernüchternd: - nur 273 Websites haben einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton eingebaut.
  • Insgesamt mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab. 86 Unternehmen zeigten sich einsichtig, unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung und haben ihre Websites gesetzeskonform angepasst.
  • Es wurden drei einstweilige Verfügungen erwirkt und in 17 Fällen mussten die Verbraucherschützer sogar klagen (hier sind die Ergebnisse noch offen)
  • Unterstützen Sie uns: Melden Sie fehlende oder versteckte Kündigungsbuttons

Handy, Streamingdienst-Abo, Strom und Gas – viele Verträge können Sie schnell und einfach online abschließen. Seit dem 1. Juli 2022 soll es auch mit der Kündigung ganz leicht gehen – mit dem Kündigungsbutton.  Bietet ein Unternehmen online Vertragsschlüsse an, muss auf der Website ein Kündigungsbutton zu finden sein.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos und Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios.

Online-Abschluss keine Voraussetzung für Online-Kündigung

Sie haben Ihren Vertag in einem Shop abgeschlossen? Kein Problem: Für die Kündigung ist es egal, wie Sie den Vertrag geschlossen haben. Wichtig ist, dass Möglichkeit besteht - beziehungsweise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestanden hat - diesen online abzuschließen. Ist das der Fall, können Sie diesen in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden. Dies gilt übrigens auch für Verträge, die Sie vor dem 1. Juli 2022 geschlossen haben.

Eine Kündigung Ihres Vertrags über den Kündigungsbutton kommt für Sie nicht in Frage? Sie können Ihre Verträge nach wie vor per E-Mail oder per Brief kündigen.

Ausnahmen vom verpflichtenden Kündigungsbutton

Für manche Verträge ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend. Dies betrifft Vereinbarungen, die Sie ausschließlich schriftlich kündigen können, weil das Gesetz es so vorsieht. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge.

Aber auch Websites, die Finanzdienstleistungsverträge anbieten, müssen keinen Kündigungsbutton bereitstellen. Dies gilt für Banken, Versicherungen und andere Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krediten, Versicherungen, Geldanlage- und Altersvorsorgeprodukten oder Zahlungsdienste erbringen.

Gestaltung des Kündigungsbuttons gesetzlich vorgeschrieben

Anbieter dürfen nicht frei darüber entscheiden, wie sie den Kündigungsbutton auf ihrer Website gestalten. Die Schaltfläche des Buttons muss deutlich zu erkennen und eindeutig benannt sein – etwa mit „Vertrag hier kündigen“. Allerdings muss es sich nicht um einen "Button" handeln, sondern kann, wie in unserem Beispiel, in der Fußzeile (siehe Abbildung unten) einer Seite zu finden sein. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Kündigungsoption auf einer Website zu finden, nutzen Sie die Suchfunktion oder drücken Sie STRG+F gleichzeitig damit können sie unübersichtliche Websites nach dem Stichwort "kündigen" oder "Kündigung" durchsuchen.

Nach einem Klick auf den Button gelangen Sie auf eine Bestätigungsseite. Dort können Sie konkret angeben, welchen Vertrag Sie wann kündigen wollen. Haben Sie alle erforderlichen Angaben ausgefüllt, übermitteln Sie die Kündigung durch einen Klick auf einen weiteren Button. Dieser muss die Aufschrift „jetzt kündigen“ tragen oder eine ähnlich klare Formulierung.

Unternehmen müssen Eingang der Kündigung bestätigen

Beide Schaltflächen müssen ohne vorherige Anmeldung auf der Website leicht zugänglich und ständig verfügbar sein. Auch muss es Ihnen möglich sein, die Kündigung zu speichern. Das Unternehmen muss Ihnen den Eingang der Kündigung umgehend bestätigen. Es reicht eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Heben Sie diese Bestätigung als Nachweis gut auf.

Hat ein Unternehmen, das verpflichtet ist, einen Kündigungsbutton auf seiner Internetseite vorzuhalten, diesen nicht umgesetzt bzw. werden Sie von einem umgesetzten Kündigungsbutton zu einer LogIn-Seite geleitet und nicht zu einer Bestätigungsseite, auf der Sie Angaben zu der Art der Kündigung, Ihrer eindeutigen Identifizierbarkeit und der eindeutigen Bezeichnung des Vertrages, den Sie kündigen möchten, machen können, sind Sie berechtigt, den Vertag fristlos zu kündigen.

Sie können gerne unseren Musterbrief für die fristlose Kündigung verwenden.

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