Kaufen per Internet, Telefon, Katalog oder Brief - Ihre Widerrufsrechte
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können viele per Telefon, Internet, Katalog oder Brief geschlossene Verträge widerrufen.
- Der Widerruf ist an keine Form gebunden, Sie sollten Ihn aber immer schriftlich und nachweislich erklären.
- Der Händler muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen ab erfolgtem Widerruf Ihr Geld zurückerstatten.
Im Internet oder per Katalog einzukaufen ist bequem und praktisch. Außerdem können Sie Ihre Einkäufe in den meisten Fällen widerrufen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Widerrufsrecht beachten müssen.
Versand- und Verpackungskosten
Bei den Fernabsatzgeschäften können Versandhändler Versand- und Verpackungskosten verlangen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Händler Sie vor Vertragsschluss über die Kosten informiert. Bei vielen Anbietern fallen sie beim Überschreiten eines bestimmten Betrages weg. Ein Blick in die AGB und ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter lohnen sich in jedem Fall.
Widerrufsrecht - Voraussetzungen
Sie können fast alle Fernabsatzverträge binnen 14 Tagen widerrufen. Dies gilt auch für von einem Händler getätigte Internetauktionen. Behauptet Ihr Händler, das Widerrufsrecht sei in Ihrem Fall ausgeschlossen, dann lassen sie sich beraten.
Beim Kauf nachfolgend aufgelisteter Waren steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu:
- individuell angefertigte Produkte,
- verderbliche Ware,
- versiegelte Waren, welche durch Nutzung entsiegelt wurden (CD oder DVD, Gesundheits- oder Hygieneartikel),
- online gebuchte Reisen und Konzert-Tickets.
Der Händler muss Sie vor Abschluss des Vertrages umfassend über das Widerrufsrecht informieren. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt erst nach dem Erhalt der Ware.
Erhalten Sie keine oder falsche Informationen zum Widerrufsrecht, endet die Widerrufsfrist spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Lieferung der Ware. Holt der Händler die Information über das Widerrufsrecht innerhalb der 12 Monate nach, dann beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt.
Wie muss der Händler Sie zum Widerrufsrecht informieren?
- Kauf im Internet
Hier ist es ausreichend, wenn der Händler auf seiner Homepage inhaltlich korrekt und in klarer und verständlicher Weise über das Widerrufsrecht und das Musterwiderrufsformular informiert. - Kauf per Katalog
Der Händler muss die erforderlichen Informationen im Katalog transparent darstellen. - Kauf per Telefon
Der Unternehmer muss Sie vor Vertragsschluss richtig über das Widerrufsrecht mit Hinweis auf das neue Musterwiderrufsformular informieren.
Worüber muss Sie der Händler informieren?
- Hinweis auf das Bestehen des Widerrufsrechts
- Nennung der Widerrufsfrist und des Fristbeginns,
- Hinweis, dass der Widerruf eindeutig erklärt werden muss und keiner Begründung bedarf,
- Hinweis über die möglichen Formen den Widerruf zu erklären, z.B. mit per Post versandten Brief, per Fax oder E-Mail,
- Hinweis auf die Einhaltung der Frist,
- Angabe Name und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsempfängers und soweit verfügbar Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse,
- Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs für Sie und für den Händler,
- Information über das gesetzliche Muster für die Erklärung eines Widerrufs.
Der Händler kann für die Erteilung der Information auch das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung verwenden. Dieses muss er Ihnen vor Vertragsschluss in Textform auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per Mail, übermitteln. Der Händler muss dieses Muster für Ihre Fallvariante zutreffend ausfüllen. Er muss Sie vor Abschluss des Vertrages auch darauf hinweisen, wenn für den konkreten Vertrag kein Widerrufsrecht besteht.
Der Händler ist außerdem verpflichtet, Ihnen spätestens bei der Lieferung der Ware eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. In der Bestätigung ist der Vertragsinhalt wiederzugeben.
Erklärung des Widerrufs
Die Erklärung des Widerrufs muss eindeutig sein, d. h. das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht aus! Auch die Erklärung einer "Kündigung" (= gemeint aber Widerruf) innerhalb der Widerrufsfrist ist nicht eindeutig.
Tipp: Erklären Sie den Widerruf schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) und gleichzeitig per E-Mail und verwenden Sie das Wort "Widerruf". Dies ist für Sie der sicherste Weg. Nutzen Sie dazu gerne unseren Musterbrief zum Widerruf eines Interneteinkaufes.
Für die Einhaltung der Frist reicht das Absenden des Widerrufs. Sie müssen diesen nicht begründen. Schicken Sie den Widerruf an die Anschrift, die der Händler bei den Informationen über das Widerrufsrecht benennt. Den Zugang des Widerrufs muss der Händler unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. b. E-Mail auf dem Server) bestätigen.
Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen gern beim Widerruf.
Die Folgen des Widerrufs
Postpaketfähige Waren müssen Sie in geeigneter Verpackung (nicht unbedingt Originalverpackung) spätestens 14 Tage ab Widerruf zurücksenden.
Der Verkäufer muss Ihnen binnen 14 Tagen ab Widerruf bzw. nachdem er die Ware zurückerhalten hat, den Kaufpreis zurückerstatten. Falls von Ihnen gezahlt, muss der Händler auch die Kosten für eine Standard-Lieferung erstatten. Abweichende Regelungen können nur individuell, nicht aber in den AGB vereinbart werden.
Er muss für die Rückzahlung des Kaufpreises dasselbe Zahlungsmittel wählen, das Sie verwendet haben. Er kann mit Ihnen jedoch eine abweichende Vereinbarung treffen. Dafür dürfen Ihnen keine Kosten entstehen.
Übernahme der Kosten der Warenrücksendung
Sie als Verbraucher sind zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet. Jedoch nur, wenn Sie über die Kostentragungspflicht vorvertraglich von dem Unternehmer (z. B. in den AGB oder in der Belehrung über das Widerrufsrecht) informiert wurden. Unterlässt der Händler diese Information, zahlt er die Rücksendekosten.
Häufig wird der Rückversand auch freiwillig vom Händler getragen. Manchmal übernimmt der Händler die Abholung selber. Auch hierüber muss er Sie im Voraus in Kenntnis setzen.
Informieren Sie sich vor der Bestellung darüber, wer die Rücksendekosten trägt.
Bei nichtpaketversandfähigen Waren müssten Sie eine Spedition beauftragen. Für nicht paketversandfähige Ware hat der Online-Händler die Höhe der Rücksendekosten bei den Informationen zum Widerrufsrecht oder in der Widerrufsbelehrung anzugeben.