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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.
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2.630 Euro für „Roblox“: Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft bei Erstattung von ungewollten In-App-Käufen

Ein 14-Jähriger kaufte mehrfach virtuelle Spielwährung „Robux“ im Online-Spiel „Roblox“ – insgesamt für rund 2.630 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützte die Familie erfolgreich dabei, das Geld zurückzubekommen. Der Fall zeigt, dass eine strengere Regulierung zum Schutz von Minderjährigen vor hohen Ausgaben dringend notwendig ist.