Identitätsdiebstahl: Unerklärliche Post vom Inkassounternehmen – so reagieren Sie richtig

Nahaufnahme einer Mahnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Reagieren Sie umgehend auf unbekannte Inkassoschreiben und zahlen Sie nicht ungeprüft und vorschnell.
  • Weisen Sie unberechtigte Forderungen mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale zurück.
  • Sichern Sie Ihre Konten, aktivieren Sie 2FA und informieren Sie die Auskunfteien über den Identitätsmissbrauch.

Sie erhalten eine Ihnen unbekannte Inkassoforderung über mehrere hundert Euro. Ihr erster Impuls: Nichts bestellt, muss ein Irrtum sein, muss nichts tun. Das ist keine gute Idee. Erfahren Sie, wie Sie bei Identitätsdiebstahl richtig handeln - mit Checkliste, Musterbrief und Tipps der Verbraucherzentrale. 

Was steckt hinter der Inkassoforderung? 

Es kommt immer wieder vor, dass Kriminelle Produkte auf Namen und Adresse von Fremden bestellen. Liefern lassen sie diese an eine abweichende Adresse. Wenig später treffen dann Rechnung, Mahnung oder Inkassoforderung bei den unbescholtenen Personen ein. 

Identitätsdiebstahl: Unerklärliche Rechnung, Mahnung, Inkasso? Handeln Sie

Erhalten Sie ein solches Schreiben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nicht sofort bezahlen. Als Opfer eines Identitätsdiebstahls sollten Sie dennoch unbedingt reagieren, auch wenn Sie nichts beauftragt oder bestellt haben. 

  • Nutzen Sie das interaktive Tool für Identitätsmissbrauch der Verbraucherzentrale. Nachdem Sie einige Fragen zu Ihrem Fall beantwortet haben, erhalten Sie eine persönliche Checkliste per E-Mail. Das Tool ist gratis.
  • Erstatten Sie für jeden Einzelfall umgehend Anzeige bei der Polizei. Mit einer Anzeige können Sie gegenüber dem Anbieter gut argumentieren und die Forderungen als unwirksam zurückweisen.
  • Mit dem interaktiven Musterschreiben gegen Identitätsdiebstahl der Verbraucherzentrale können Sie sich anschließend gegen unberechtigte Forderungen wehren. Das Musterschreiben können Sie kostenfrei erstellen.
  • Informieren Sie hiermit jede Firma, die Ihnen Rechnungen, Mahnungen oder Inkassoschreiben zugeschickt hat. Benachrichtigen Sie auch die Zahlungsdienstleister sowie Banken und Kreditkartenunternehmen.
  • Melden Sie anschließend den Identitätsmissbrauch bei den großen Wirtschaftsauskunfteien. So vermeiden Sie einen negativen Eintrag. Die Schufa bietet unter anderem das „Einmelden“ eines Identitätsmissbrauchs auf ihrer Internetseite an. Gleiches gilt auch für Crif Bürgel. Holen Sie zudem eine kostenfreie Auskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien über Ihre Bonität ein. Kontrollieren Sie, ob die Eintragungen richtig sind.
  • Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, widersprechen Sie diesem.

Welche weiteren Maßnahmen bei Identitätsdiebstahl gibt es?

Zugangsdaten und Passwörter ändern: Haben Fremde Zugang zu einem kritischen Konto erlangt, sollten Sie Zugangsdaten und Passwörter ändern. Zu den kritischen Konten zählen unter anderem E-Mail, Online-Banking, Soziale Netzwerke, Online-Bezahldienste sowie Kundenkonten. 

WICHTIG: Sichere Passwörter müssen Sie nicht regelmäßig wechseln.

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktivieren: Richten Sie eine 2FA ein, sofern dies möglich ist. Bei diesem Verfahren melden Sie sich beim Einloggen neben Ihrem Benutzernamen und dem Passwort zusätzlich mit einem individuellen Code an. Diesen bekommen Sie auf Ihr Mobiltelefon geschickt oder Sie nutzen hierfür eine Authentifizierungs-App.

Freunde, Verwandte, Bekannte informieren: Informieren Sie Verwandte, Freunde und Bekannte, falls Ihr Postfach gehackt wurde oder ein gefälschtes Profil in den sozialen Netzwerken von Ihnen auftaucht. Melden Sie gefälschte Profile bei den Betreibern der sozialen Netzwerke.

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