Klarmobil: Ärger durch untergeschobene Verträge durch Telefonanrufe

Frau mit Telefon am Ohr vor Laptop an Küchentisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt.
  • Ein Verbraucher berichtete uns, dass ihm ohne seine Zustimmung kostenpflichtige Dienste von „Audioteka“ und „Norton Security“ untergeschoben wurden.
  • Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung erlaubt - diese können Sie jederzeit widerrufen.
Stand: 28.07.2025

Im aktuellen Fall wandte sich ein Kunde des Unternehmens klarmobil an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mitarbeitende hatten dem Verbraucher in zwei Telefonaten Produkte vorgestellt und versprochen, ihm Informationen dazu per E-Mail zu schicken. Sollte der Kunde Interesse an den Produkten haben, müsse er die Aktivierung der Dienste selbst vornehmen. Doch es kam anders:

Statt Informationen gleich Vertrag erhalten

Jeweils vom selben Tag erhielt der Betroffene eine Auftragsbestätigung im Online-Kundenpostfach, in der klarmobil von einem abgeschlossenen Vertrag ausging. Das erste Mal handelte es sich um ein Abo von Audioteka (Hörbuchanbieter). Nach einem kostenlosen Monat als „Treueangebot“ wurden 9,99 Euro pro Monat abgebucht. 

Beim zweiten Mal wurde ihm nahegelegt, den Norton Security Online Service für das Handy auszuprobieren. Der Mitarbeiter am Telefon argumentierte, dass auch die Bundesnetzagentur gerade aktuell vor dem Godfather Trojaner warne. Das sei eine sehr aggressive Schadsoftware die im Umlauf sei, die sich durch die normale Nutzung der Geräte- sprich dem Internetzugang- selbstständig auf den Geräten installiert. Dadurch seien bei Mobilfunkkunden in den letzten Wochen hohe Kosten entstanden oder persönliche Daten gestohlen worden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale war der Trojaner verstärkt Anfang 2023 in Umlauf – der aktuelle Anlass war also fraglich.

Irreführende Angaben sind verboten

Wirksam ist ein Vertrag erst, wenn ein Angebot explizit angenommen wird. Nur der Zusendung von Informationen zuzustimmen, reicht nicht aus. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge gedrängt oder gar zur Zahlung von nicht bestellten Dienstleistungen aufgefordert werden. Ein häufiges Muster der Anbieter: Kundinnen und Kunden erhalten Werbeanrufe und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesandt werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben. Im Fall von klarmobil hat die Verbraucherzentrale dieses Verhalten abgemahnt. 

Was können Sie tun?

  • Achtung wenn Sie überraschend angerufen werden: Nehmen Sie am Telefon keine Verträge oder Angebote an.
  • Geben Sie Ihre Bankdaten nicht am Telefon raus.
  • Hinter Sparangeboten verstecken sich oft hohe Folgekosten oder Produkte und Dienstleistungen, die Sie nicht brauchen.
  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten zum Direktmarketing mit unserem Musterbrief.
ML Förderlogo Logo 2024

Bücher & Broschüren