Das Unternehmen Fun4You e.K. hat über Jahre hinweg Themen- und Wertgutscheine verkauft. Unter anderem auch für Ballonfahrten. Schon vor der Insolvenz beschwerten sich Betroffene: Bei der Einlösung der Gutscheine gab es zuletzt häufiger Probleme.
Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
Nur für kurze Zeit bis zu 40 Prozent auf den Sommerurlaub sparen. Mit derartigen Rabatten locken Reiseportale potentielle Kundinnen und Kunden. Am Ende der Buchung fällt der tatsächliche Preisvorteil jedoch häufig deutlich geringer aus.
Eine Solaranlage macht unabhängig von Energiepreisen, und sorgt für ein gutes Klimagewissen. Ob sich eine Solaranlage für Sie lohnt, erfahren Sie bei der Verbraucherzentrale.
Gedünstet, gebraten, roh im Salat oder klassisch gekocht, mit Sauce Hollandaise, Butter oder als Suppe: Es ist wieder Spargelzeit in Niedersachsen und Liebhaber des Stangengemüses können es bis zum Saisonende am 24. Juni genießen.
Fuxx - Die Sparenergie GmbH verlangte nach einem Umzug 300 Euro „Nichterfüllungsschaden“. Ein Gericht stellt klar: Solche Forderungen sind unzulässig. Nach Rücknahme der Berufung ist das Urteil nun rechtskräftig.
Einem Kunden der klarmobil GmbH wurden telefonisch zwei Zusatzprodukte zu seinem Mobilfunkvertrag angepriesen. Statt den versprochenen Informationen erhielt er ohne Zustimmung gleich zwei Verträge.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
Haben Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine Behinderung? Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder müssen nur einen ermäßigten Betrag zahlen.
Im Rahmen des Projekts „Entwicklung und Erprobung eines Klimalabels für Lebensmittel in Niedersachsen (EEKlim) der Universität Göttingen hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen Marktcheck zu klimarelevanten Auslobungen durchgeführt.