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Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
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Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
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Krankenkasse wechseln – So einfach geht das

Sie möchten Ihre Krankenkasse wechseln, zum Beispiel weil Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht hat oder Sie die Zusatzleistungen oder den Beitrag einer anderen Krankenkasse attraktiv finden? Lohnt sich das und was ist zu beachten? Das erfahren Sie bei uns.