Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
Sie haben eine Datsche, Gartenlaube oder einen Wohnwagen auf einem Campingplatz? Ob Sie diese beim Beitragsservice anmelden müssen oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können, erfahren Sie hier.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
Sie möchten Ihre Krankenkasse wechseln, zum Beispiel weil Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht hat oder Sie die Zusatzleistungen oder den Beitrag einer anderen Krankenkasse attraktiv finden? Lohnt sich das und was ist zu beachten? Das erfahren Sie bei uns.
In Supermärkten finden sich immer häufiger Produkte wie Insekten-Burger oder seit neustem mit Vitamin D angereichertes Insektenpulver der Mehlwurmlarve. Hier die wichtigsten Infos:
Post vom Energieversorger: In einem ausführlichen Schreiben informiert der Anbieter zur Energiewende. Mitten in diesen Erläuterungen finden Sie versteckt zwei Sätze zum Thema Preiserhöhungen. Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Immer wieder ein Thema: Energieversorger, die Insolvenz anmelden. Für Kunden eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft: Erhalte ich weiter Strom? Endet mein Vertrag automatisch oder habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Wie kann ich Forderungen anmelden? Erfahren Sie bei uns, was Sie wissen und beachten sollten.