Wenn der Flug zur Nervenprobe wird: Ihre Rechte bei Überbuchung

Das Wichtigste in Kürze:
- Überbuchung: Sie haben Anspruch auf Beförderung oder Entschädigungen.
- Familien reisen zusammen: Kinder dürfen nicht allein gelassen werden, wenn Eltern nicht mitbefördert werden.
- Ihre Ansprüche sind bares Geld wert: Neben der Ticketkostenerstattung winken feste Ausgleichszahlungen und Betreuung.
Überbuchung – wenn der Sitz plötzlich weg ist
Viele Airlines verkaufen mehr Tickets als Sitzplätze vorhanden sind – das nennt sich „Überbuchung“. Wird Ihnen deshalb die Beförderung verweigert, gelten klare Regeln der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004):
- Anspruch auf Beförderung: Die Airline muss Ihnen einen Ersatzflug anbieten oder den Ticketpreis vollständig erstatten.
- Betreuungsleistungen: Wartezeiten müssen mit Mahlzeiten, Getränken und ggf. Hotelunterkünften überbrückt werden.
- Entschädigungen: Zwischen 250 Euro und 600 Euro pro Passagier, abhängig von der Flugstrecke. Diese Zahlung steht Ihnen zusätzlich zu Erstattungen für Flugtickets zu.
Familienrechte an Bord: Zusammen statt getrennt
Es kommt vor, dass Airlines bei Überbuchung vorschlagen, minderjährige Kinder alleine zu befördern, während Eltern erst mit einem späteren Flug reisen sollen. Das ist rechtlich wie praktisch nicht zulässig.
- Pflicht zur gemeinsamen Beförderung: Kinder müssen immer mit mindestens einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Begleitperson reisen.
- Sicherheits- und Fürsorgepflicht: Die Airline ist verpflichtet, das Kindeswohl zu wahren. Eine Trennung widerspricht dieser Pflicht und darf von Passagieren abgelehnt werden.
- Ihr Recht: Bestehen Sie auf eine Umbuchung der gesamten Familie zusammen – auf Kosten der Airline.
So holen Sie Ihr Geld zurück
- Alles schriftlich bestätigen lassen: Lassen Sie sich von der Airline erklären, warum Sie nicht befördert werden.
- Fristen nutzen: Ansprüche können in Deutschland grundsätzlich bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Die Frist beginnt dabei am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist.
- Nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen: Sie haben ein Recht auf Barauszahlung oder Überweisung