Lebensversicherung verkaufen – schnell, lukrativ, sicher?

Lebensversicherung verkaufen - schnell, lukrativ und sicher?

Das Wichtigste in Kürze

  1. Aufkäufer von „gebrauchten“ kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen versprechen zwei bis fünf Prozent mehr Geld als bei einer Kündigung.
  2. Der Verkauf der Versicherungspolice ist eine Alternative zur Kündigung.
  3. Auf dem sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen gibt es „schwarze Schafe“. Holen Sie Angebote von verschiedenen Aufkäufern ein. Achten Sie darauf, dass der Aufkäufer Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) ist.
Stand: 08.12.2020

Müssen Sie ihre seit vielen Jahren bestehende kapitalbildende Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen, erhalten Sie nur den Rückkaufswert. In der Regel verlieren Sie damit Geld. Wie hoch der Rückkaufswert zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, ergibt sich aus der jährlichen Standmitteilung.

Wer kündigt, erhält nur den Rückkaufswert

Müssen Sie ihre seit vielen Jahren bestehende kapitalbildende Lebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen, erhalten Sie nur den Rückkaufswert. In der Regel verlieren Sie damit Geld. Wie hoch der Rückkaufswert zu einem bestimmten Zeitpunkt ist, ergibt sich aus der jährlichen Standmitteilung zum Vertrag. Liegt diese nicht vor, erfragen Sie den aktuellen Rückkaufswert beim Lebensversicherer.

Hinzu kommt: Der Rückkaufswert ist in der Regel steuerpflichtig. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Beauftragen Sie gegebenenfalls einen Steuerberater.

Vor Kündigung Verkaufsmöglichkeit prüfen

Prüfen Sie, ob Sie Ihren Vertrag verkaufen können. Der Kaufpreis liegt über dem Rückkaufswert. Im Einzelfall erhalten Sie zwei bis fünf Prozent mehr Geld. Meistens bleibt Ihnen ein reduzierter Todesfallschutz für Hinterbliebene erhalten. Der Aufkäufer führt den Vertrag in der Regel fort. Zusatzversicherungen (wie beispielsweise die mitversicherte Berufsunfähigkeit) kündigt er auf.

Seien Sie sich über folgendes im Klaren: Kündigen oder verkaufen Sie Ihre Versicherung, geht der bestehende Versicherungsschutz weitestgehend „verloren“. Doch benötigen Sie diesen Schutz tatsächlich nicht mehr? Bedenken Sie: Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, steht eine erneute Gesundheitsprüfung an. Der Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung steigt, je älter man wird bzw. kann sie sogar abgelehnt werden, wenn Vorerkrankungen zu dem Zeitpunkt der erneuten Prüfung bestehen.

Voraussetzungen für den Verkauf

Viele Firmen kaufen mittlerweile „gebrauchte“ Lebens- und Rentenversicherungen an oder vermitteln diese an Investoren. Es ist kaum möglich, umfassend über die verschiedenen Annahmevoraussetzungen zu informieren. Allgemein gilt: Der aktuelle Rückkaufswert muss mindestens 10.000 Euro (im Einzelfall auch 20.000 oder 25.000 Euro) betragen. Viele Unternehmen kaufen ausschließlich kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen an. Fondsgebundene Verträge stellen die Ausnahme dar. Möglich ist, dass eine bestimmte Restlaufzeit bestehen muss. Betriebliche Direktversicherungen beziehungsweise Riester- oder Rürup-Verträge kaufen die Firmen nicht.

Vorsicht: „Schwarze Schafe“

„Gebrauchte“ Lebensversicherungen sind für Aufkäufer ein lukratives Geschäftsfeld. Nicht auszuschließen ist, dass sich auch dubiose Anbieter auf dem sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen tummeln.

Wir raten generell von einem Verkauf an Unternehmen ab, die den Kaufpreis ausschließlich in Raten auszahlen wollen. Meiden Sie Anbieter, die Sie mit unseriös hohen Renditeversprechungen ködern. Gehen Sie auf Nummer sicher und holen sich konkrete Angebote von mehreren Aufkäufern/Vermittlern ein. Achten Sie darauf, dass der Anbieter Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) ist. Die Mitglieder dieses Verbandes (siehe www.bvzl.de) haben sich zum Ziel gesetzt, Kunden seriöse Verträge zu fairen Bedingungen anzubieten. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist keine Gewähr dafür, dass Sie ein ertragsstarkes Angebot erhalten.

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