Kapital-Lebensversicherung

Familie am Strand von hinten, Kind auf Schultern des Vaters. Es ist Sommer.
Stand: 02.08.2024

Lebensversicherungen versichern das Risiko des Todes. Wichtig ist dieser Versicherungsschutz vor allem für Familien mit Kindern oder für Ehepartner bzw. Lebensgemeinschaften, die nur von einem Gehalt abhängig sind.

Immer dann, wenn der Tod eines Elternteils oder des Partners eine finanzielle Lücke reißt, die weder durch eigenes Einkommen oder Vermögen ausgeglichen werden kann, besteht Bedarf zum Abschluss einer Lebensversicherung.

Die Kapital-Lebensversicherung besteht im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung aus zwei Leistungen. Sie verbindet die Vorteile der Risiko-Lebensversicherung mit einem Sparvorgang zur zusätzlichen Altersvorsorge. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Erben/Hinterbliebenen ausgezahlt. Wird dagegen das vorgesehene Endalter erreicht, erhält der Versicherungsnehmer selbst die Versicherungsablaufleistung. Diese setzt sich aus garantierter Versicherungssumme und möglicher Überschussbeteiligung zusammen.

Die Kapital-Lebensversicherung wird nicht nur von Verbraucherschützern, sondern selbst von der Versicherungswirtschaft als "Auslaufmodell" betrachtet.

Kunden ertragsschwacher Gesellschaften haben in den letzten Jahren erlebt, dass die Renditen dieser Verträge bisweilen Richtung "Null" tendierten, wobei sich die Überschussbeteiligung bei fast allen Gesellschaften schon seit Jahren im Sinkflug befindet. Die Lebensversicherer mussten zudem den Höchstrechnungszins – oftmals auch Garantiezins genannt – immer weiter reduzieren. Er betrug vor 2015 noch 1,75 Prozent und wurde bis 2022 auf 0,25 Prozent gesenkt

Zwar wird der Höchstrechnungszins ab 2025 auf 1 Prozent erhöht – das ist die erste Erhöhung seit 30 Jahren. Die BaFin als Aufsichtsbehörde erwartet aber von den Lebensversicherern, dass die Tarife sehr vorsichtig kalkuliert werden und nicht mehr zugesagt wird, als langfristig auch gehalten werden kann. 

Seit dem Jahr 2005 ist das Steuerprivileg für neu abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen entfallen. Der Neuabschluss einer Kapital-Lebensversicherung ist also nur noch in wenigen Fällen sinnvoll. Mehr als 75 Prozent dieser Verträge werden vorzeitig verlustreich gekündigt. Oftmals stehen bei der Produktempfehlung nicht der Bedarf des Kunden, sondern die Provisionsinteressen des Vermittlers im Vordergrund.

Wichtige Tipps

  • Trennen Sie stets die Risiko- von der Altersvorsorge, denn sowohl zum Sparen als auch zur Altersvorsorge gibt es sinnvollere Anlagemöglichkeiten!
  • Private Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, sollten nicht unüberlegt gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt werden. Diese Verträge kommen am Ende der Vertragslaufzeit noch steuerfrei zur Auszahlung und dieses Steuerprivileg sollte nicht leichtfertig durch eine Kündigung beendet werden!

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