Eigentum schützen vor Naturgewalten: Elementarschadenversicherung

Elementarschäden Oktober 2018  Haus geschützt

Das Wichtigste in Kürze

  • Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten hervorgerufen werden. Je nach Art des entstandenen Schadens greift Ihre Hausrat- oder  Wohngebäudeversicherung.
  • Nur wer sich um Versicherungsschutz gegen Naturgefahren bemüht, kann zukünftig auf staatliche Soforthilfen hoffen.
  • Ob eine Elementarschadenversicherung sinnvoll ist, kommt ganz auf Ihre individuelle Situation an.
Stand: 29.06.2022

Die jüngsten Unwetterkatastrophen in Deutschland zeigen: Starkregen oder Hochwasser könnten fast jeden Hausbesitzer empfindlich treffen. Schäden durch diese Naturgewalten sind allerdings nur dann versichert, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Nur wer sich um diesen Versicherungsschutz bemüht, wird zukünftig staatliche Soforthilfen erhalten können.

Vielen Geschädigten wird erst nach einem Schadensfall bewusst, dass Schäden an Gebäuden oder Hausrat etwa durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, oder Lawinen nur dann versichert sind, wenn Sie eine Elementarschadendeckung als optionalen Baustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung  abgeschlossen haben. Der Standard-Versicherungsschutz schützt nur vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm beziehungsweise Hagel.

Doch auch abseits großer Flüsse, können extreme Niederschläge nahezu überall in Deutschland zu verheerenden Schäden führen.

Sind Sie ausreichend versichert?

In Niedersachsen haben bislang nur etwa 25 Prozent aller Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die auch vor extremen Wetterereignissen wie Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser schützt.
Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen. Sie benötigen dabei Hilfe? Dann kommen Sie gerne in unsere Beratung.

Hilfe vom Staat? – Nur noch unter Auflagen möglich

Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung - jeder ist für sich selbst verantwortlich. Schon Anfang Juni 2017 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Mehr Bundesbürger sollen sich gegen Naturgefahren versichern.

Voraussetzungen für Staatliche Soforthilfe

Im Herbst 2017 beschloss das Land Niedersachsen ein Hilfsprogramm für die seinerzeit hochwassergeschädigten Privathaushalte im südlichen und südöstlichen Niedersachsen. Bereits damals war unter anderem als Voraussetzung für die Zuwendung vorgesehen:

  • Mindestschaden von 500 Euro
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er für die Zukunft eine Elementarschadenversicherung abschließt.

So müssen sich alle Mietenden und Eigentümer spätestens nach Eintritt eines nicht gegen extreme Wetterereignisse versicherten Schadensfalles selbst um den Elementarschutz im Rahmen einer Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung bemühen. Nur wer sich um seinen Schutz kümmert, wird zukünftig staatliche Soforthilfen erhalten können.

Es gibt auch Ausnahmen:

  • Sie als Antragsteller können nachweisen, dass Sie in einem nicht versicherbaren Bereich wohnen.
  • Es ist für Sie wirtschaftlich nicht vertretbar, die jährliche Versicherungsprämie zu leisten.

Leben Sie in einem Risikogebiet?

Die deutschen Versicherungsgesellschaften haben ein spezielles Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen mit vier Risikoregionen entwickelt - kurz ZÜRS Geo. Wer in ZÜRS 1 oder 2 wohnt, kann sich meist recht problemlos und günstiger versichern. Bei ZÜRS 3 oder 4 kann es teurer werden. Für besonders gefährdete Objekte oder nach bereits in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfällen verlangen Versicherer oft höhere Selbstbeteiligungen oder bauliche Schutzmaßnahmen.

Weitere Hintergrundinfos finden Sie hier: Risikoanalyse für Ihre Adresse und Umweltkarten des niedersächsischen Umweltministeriums.

Wer nicht erst im Fall der Fälle auf staatliche Hilfsprogramme hoffen will, sollte sich rechtzeitig um seinen Versicherungsschutz bemühen. Hier geht es zu unseren Tipps oder direkt zur Beratung.

Laden Sie sich unser kostenfreies Faktenblatt Elementarschadenversicherung: Schützen Sie Ihr Eigentum (pdf) herunter.

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