Eigentum schützen vor Naturgewalten: Elementarschadenversicherung

Elementarschäden Oktober 2018  Haus geschützt

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht alle Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, sind durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt – teils ist eine Elementarschadensversicherung erforderlich.
  • In Niedersachsen haben bislang nur etwa 30 Prozent aller Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung mit zusätzlichem Elementarschutz abgeschlossen
  • Aktuell wird die Einführung einer Pflichtversicherung zum Elementarschutz diskutiert
Stand: 24.01.2024

Die jüngsten Unwetterkatastrophen in Deutschland zeigen: Starkregen oder Hochwasser könnten fast jeden Hausbesitzer empfindlich treffen. Schäden durch diese Naturgewalten sind allerdings nur dann versichert, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. 

Vielen Geschädigten wird erst nach einem Schadensfall bewusst, dass Schäden an Gebäuden oder Hausrat, etwa durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen, nur dann versichert sind, wenn sie eine Elementarschadendeckung als optionalen Baustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Der Standard-Versicherungsschutz schützt nur vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm beziehungsweise Hagel.

Doch auch abseits großer Flüsse, können extreme Niederschläge nahezu überall in Deutschland zu verheerenden Schäden führen und die Existenz von Hauseigentümerinnen und -eigentümern bedrohen.

Sind Sie ausreichend versichert?

In Niedersachsen haben bislang nur etwa 30 Prozent aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abgeschlossen, die auch vor extremen Wetterereignissen wie Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser schützt. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen.

Sie benötigen dabei Hilfe? Dann kommen Sie gerne in unsere Beratung.

Hilfe vom Staat?

Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung – jeder ist für sich selbst verantwortlich. Schon Anfang Juni 2017 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Mehr Bundesbürger sollen sich gegen Naturgefahren versichern.

Leben Sie in einem Risikogebiet?

Die deutschen Versicherungsgesellschaften haben ein spezielles Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen mit vier Risikoregionen entwickelt - kurz ZÜRS Geo. Wer in ZÜRS 1 oder 2 wohnt, kann sich meist recht problemlos und günstiger versichern. Bei ZÜRS 3 oder 4 kann es teurer werden. Für besonders gefährdete Objekte oder nach bereits eingetretenen Schadensfällen verlangen Versicherer oft höhere Selbstbeteiligungen oder bauliche Schutzmaßnahmen.

Weitere Hintergrundinfos finden Sie hier: Risikoanalyse für Ihre Adresse und Umweltkarten des niedersächsischen Umweltministeriums.

Kommt die Pflichtversicherung zum Elementarschutz?

Seit einigen Jahren wird immer wieder diskutiert, ob die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zur gesetzlichen Pflicht gemacht werden sollte. 

Im März 2023 hat der Bundesrat einstimmig beschlossen, eine bundeseinheitliche Pflichtversicherung voranzutreiben. Nach den Überschwemmungen im Winter 2023/2024 haben die Ministerpräsidenten der besonders stark betroffenen Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gefordert, eine Pflichtversicherung zum Elementarschutz jetzt zügig einzuführen. 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt diese Forderung, sofern die Versicherungspflicht fair und transparent gestaltet ist. Das hieße:

  • Sie bietet umfassenden Schutz auch gegen Schadensereignisse, die bislang von Versicherern ausgeschlossen werden – wie zum Beispiel Sturmfluten oder aufsteigendes Grundwasser. 
  • Die Prämien orientieren sich an der Höhe des Risikos. 
  • Einkommensschwächere Verbraucherinnen und Verbraucher werden finanziell nicht überfordert. Nicht oder wirtschaftlich nicht angemessen versicherbare Immobilien werden über einen Versicherungspool oder Nothilfefonds abgesichert, finanziert aus den Beiträgen aller Grundstücksbesitzer.

Wer nicht auf staatliche Hilfsprogramme angewiesen sein will, sollte sich rechtzeitig um seinen Versicherungsschutz bemühen. Hier geht es zu unseren Faktenblatt Elementarschadenversicherung: Schützen Sie Ihr Eigentum oder direkt zur Beratung.

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