Widerrufsrecht bei Montage von Treppenliften – Verbraucherrechte gestärkt

Älterer Herr auf Treppenlift

Das Wichtigste in Kürze

  • Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Verkauf und Montage von Treppenliften gelten als Werkverträge. Sie können die Verträge widerrufen.
  • Verbraucherzentrale stellt kostenfreien Musterbrief zur Verfügung.
Stand: 30.11.2023

Immer wieder kommen Menschen zu uns in die Beratung, die beim Vertragsschluss oder der Montage eines Treppenlifts übervorteilt werden. Mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 hat der Bundesgerichtshof nun die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.

Verkauf und Montage eines Treppenliftes sind als Werkverträge anzusehen. Daher können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn der Abschluss in Ihrer Wohnung erfolgte. Damit sind die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in diesem Segment gestärkt. In der Vergangenheit hatten Unternehmen das Widerrufsrecht häufig mit Verweis auf eine Sonderanfertigung verweigert.

Abzocke beim Treppenliftverkauf ist keine Seltenheit

Das unseriöse Handeln mancher Treppenliftanbieter ist uns durch zahlreiche Verbraucherbeschwerden schon länger bekannt: Kundinnen und Kunden berichten von Planungsfehlern beim Einbau, Sicherheitsmängeln oder unzureichendem Service. Viele fühlen sich zu einem schnellen Vertragsabschluss gedrängt. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Notlage vorliegt - etwa durch eine plötzlich eingetretene Erkrankung. Bemühungen, den Vertrag zu widerrufen, verweigerten die Anbieterregelmäßig. Stattdessen konfrontierten sie die Betroffenen mit horrenden Schadensersatzforderungen.

Urteil schafft Klarheit

Die erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schafft Klarheit: Weil Verkauf und Montage als Werkvertrag anzusehen sind, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in Ihrer Wohnung abgeschlossen wurde. Informieren die Anbieter Sie nicht korrekt über die Möglichkeit des Widerrufs, verlängert sich dies sogar um ein Jahr.

Sind Sie mit der Leistung eines Treppenliftmonteurs unzufrieden, haben Sie dank des Widerrufs gute Chancen, aus dem Vertrag zu kommen. 

Rechtlicher Hintergrund

Prinzipiell können Sie Verträge widerrufen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen haben. Nach der Ausnahmeregelung des § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht, wenn es sich um einen Vertrag über die Lieferung einer nicht vorgefertigten Ware handelt. Also ein Produkt, für dessen Herstellung eine individuelle Auswahl der Bestimmung durch Sie maßgeblich ist. Anders bei Werkverträgen: Für diese gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Vor dem Hintergrund dieser Vorschriften ist die Unterscheidung zwischen Werkverträgen und Kaufverträgen bzw. sogenannten Werklieferungsverträgen wichtig.

Bücher & Broschüren