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Fall des Monats: Fitnessstudio - Unrechtmäßige Vertragsverlängerung

Automatische Vertragsverlängerungen sorgen besonders dann für Frust, wenn gar kein Interesse mehr am Vertrag besteht. Im Fall des Monats April hängt ein Fitnessstudio der Erstlaufzeit gleich zwei weitere Beitragsjahre an und verlangt dafür knapp 900 Euro. Die Klausel, auf die sich der Anbieter dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezieht, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen jedoch ungültig.
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Links zu Verbraucherzentralen

Nähere Informationen über das Aufgabenspektrum der einzelnen Verbraucherzentralen sowie ihre Informations- und Beratungsangebote finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Verbraucherzentralen.
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Die Geschichte des Verbraucherschutzes

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. informiert und berät Sie seit 1957. Aber wussten Sie, dass die Wurzeln des Verbraucherschutzes bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen und sogar Präsident John F. Kennedy einen wichtigen Impuls gab?