Hochwasserhilfe Niedersachsen: Antragstellung jetzt möglich

Straße unter Wasser, Hochwasserhilfe Niedersachsen
Stand: 24.01.2024

Hochwasser und Sturmfluten haben im Dezember 2023 auch in Niedersachsen große Schäden angerichtet. Vom Land Niedersachsen gibt es für Betroffenen jetzt eine kurzfristige und unbürokratische Soforthilfe. Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 22. März 2024 möglich. 

In Anlehnung an die Soforthilfen nach dem Hochwasser aus dem Jahr 2017 wird das Land Niedersachsen erneut Betroffene unterstützen, die aufgrund des aktuellen Hochwassergeschehens in eine akute Notlage geraten sind.

Die Soforthilfe richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Sie soll bei der finanzieller Überbrückung einer akuten Notlage unterstützen, entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder der notwendigen Beschaffung von Haushaltsgegenständen. Wichtig: Sie gilt nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen.

Wie hoch fällt die Hochwasserhilfe in Niedersachsen aus?

Ist den Betroffenen zum Beispiel bei Gegenständen des Haushalts ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, will das Land Hilfen von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewähren.

In besonders akuten Notlagen könne das Land ausnahmsweise eine Soforthilfe von bis zu 20.000 Euro gewähren. Auch sei es im Härtefäll möglich, Schäden von weniger als 5.000 Euro pro Haushalt auszugleichen.

Wer kann einen Antrag auf Hochwasserhilfe stellen?

Anträge stellen können Privathaushalte im Einzugsgebiet aller betroffenen Gewässer. Dazu zählen: Weser (Aller/Leine/Fuhse/Oker) bis zur Landesgrenze zu Bremen, Wümme (bis zum Lesumsperrwerk), Hunte (bis zum Huntesperrwerk), Soeste, Ems (bis zur Seeschleuse Papenburg), Vechte, Sude (mit Krainke und Rögnitz), Seege, Ilmenau und Jeetzel. Das Einzugsgebiet umfasst auch die Nebenflüsse der genannten Gewässer, wie etwa die Hase.

Wo und bis wann ist der Antrag auf Hochwasserhilfe zu stellen?

Sie müssen den Antrag für die Nothilfen schriftlich beim zuständigen Landkreis, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, den kreisfreien Städten sowie den großen selbständigen Städten stellen. Dies ist bis zum 22. März 2024 möglich. Sie müssen die Hilfen nicht zurückzahlen. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Wichtig: Bewahren Sie Belege – etwa Kauf- und Dienstleistungsrechnungen – mindestens bis zum 30.06.2026 auf, um die Verwendung der Hochwasserhilfe bei Bedarf nachweisen zu können. Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, sich die Belege vorlegen zu lassen.

Sollte das Land später weitere Zahlungen bereitstellen, würden die Nothilfen angerechnet.

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