Herkunftskennzeichnung jetzt auch bei unverpacktem Fleisch verpflichtend

Fleischtheke Fleischkennzeichnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Neben verpacktem Fleisch ist nun auch bei unverpacktem Fleisch die Herkunft gekennzeichnet.
  • Informationen zur Aufzucht und Schlachtung sind nun verpflichtend vorgeschrieben.
  • Die Regelung gilt jedoch nur für unverarbeitetes Fleisch.

Was bedeutet die neue Kennzeichnungspflicht bei Fleisch?

Stand: 31.01.2024

Bisher musste nur die Herkunft von verpacktem Fleisch (frisch, gekühlt, gefroren von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel) gekennzeichnet sein. Dort muss laut EU-Recht seit 2015 das Aufzuchtsland wie auch das Schlachtland auf der Verpackung ausgewiesen sein. Ab 1. Februar 2024 gilt dies nach der nationalen Kennzeichnungspflicht auch für unverpacktes Fleisch, das an der Frischetheke, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt verkauft wird.

Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss die Herkunft bereits seit dem Jahr 2000 sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden.

Wie wird das Fleisch genau gekennzeichnet?

Wie es bei loser Ware üblich ist, kann darüber mit einen Aushang im Geschäft oder einem Aufsteller an der Theke informiert werden. Die schriftlichen oder elektronischen Informationsangebote müssen gut sichtbar das Aufzuchtsland und Schlachtland des Produktes angeben, zum Beispiel „Aufgezogen in: Italien, Geschlachtet in: Deutschland“. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere in einem einzigen Land, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden, beispielsweise „Ursprung: Deutschland“. 

Eine Ausnahme gibt es bei Rindfleisch: Hier müssen Angaben zu „Geboren in / aufgewachsen (gemästet) in / geschlachtet in“ erfolgen. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren.

Unser Fazit

Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wünscht sich verlässliche Angaben darüber, woher ihre Lebensmittel stammen – bei verpackter Ware genauso wie bei unverpackter Ware. An der Fleischtheke war die Herkunft der Produkte bisher nicht einsehbar. Mit der neuen Gesetzgebung wird diese Lücke nun geschlossen.

Allerdings sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Denn die Herkunftsangabe ist bisher nur für unverarbeitetes Fleisch wie ungewürztes Filet, Steak, Gulasch oder Hackfleisch Pflicht. Wurde das Fleisch gewürzt oder anderweitig verarbeitet, ist die Herkunftsangabe nicht mehr verpflichtend. Damit müssen beispielsweise marinierte Steaks oder gewürztes Putengeschnetzeltes nicht gekennzeichnet sein.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die nationale Kennzeichnungspflicht ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch braucht es eine Ausweitung auf verarbeitete Lebensmittel, bei der die Herkunft der Primärzutat (entspricht mindestens 50 Prozent des Produktes) gekennzeichnet wird. Dabei sollten auch die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen miteinbezogen werden. Außerdem sollte der nationale Vorstoß auch auf EU-Ebene ausgeweitet werden.

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