Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch verpflichtend

Das Wichtigste in Kürze
- Neben verpacktem Fleisch ist seit 1. Februar 2024 auch bei unverpacktem Fleisch die Herkunft gekennzeichnet.
- Informationen zur Aufzucht und Schlachtung sind nun verpflichtend vorgeschrieben.
- Die Regelung gilt jedoch nur für unverarbeitetes Fleisch.
Was lange nur für verpacktes Fleisch galt, ist seit 1. Februar auch für unverpacktes Fleisch Pflicht: Die Herkunft von unverpacktem Fleisch, das an der Frischetheke, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt verkauft wird, muss klar ersichtlich sein. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.
Was umfasst die Kennzeichnungspflicht bei Fleisch?
Laut EU-Recht muss seit 2015 die Herkunft von verpacktem Fleisch (frisch, gekühlt, gefroren von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel) gekennzeichnet sein. Dabei ist das Aufzuchtsland wie auch das Schlachtland auf der Verpackung anzugeben. Seit dem 1. Februar 2024 gilt dies nach der nationalen Kennzeichnungspflicht auch für unverpacktes Fleisch, das an der Frischetheke, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt verkauft wird.
Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss die Herkunft bereits seit dem Jahr 2000 sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden.
Wie wird das Fleisch genau gekennzeichnet?
Wie es bei loser Ware üblich ist, kann darüber mit einen Aushang im Geschäft oder einem Aufsteller an der Theke informiert werden. Die schriftlichen oder elektronischen Informationsangebote müssen gut sichtbar das Aufzuchtsland und Schlachtland des Produktes angeben, zum Beispiel „Aufgezogen in: Italien, Geschlachtet in: Deutschland“. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere in einem einzigen Land, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden, beispielsweise „Ursprung: Deutschland“.
Eine Ausnahme gibt es bei Rindfleisch: Hier müssen Angaben zu „Geboren in / aufgewachsen (gemästet) in / geschlachtet in“ erfolgen. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren.
Unser Fazit
Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wünscht sich verlässliche Angaben darüber, woher ihre Lebensmittel stammen – bei verpackter Ware genauso wie bei unverpackter Ware. Diese Angaben sind mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. An der Fleischtheke war die Herkunft der Produkte bisher nicht einsehbar. Mit der neuen Gesetzgebung wird diese Lücke nun geschlossen.
Allerdings sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Denn die Herkunftsangabe ist bisher nur für unverarbeitetes Fleisch wie ungewürztes Filet, Steak, Gulasch oder Hackfleisch Pflicht. Wurde das Fleisch gewürzt oder anderweitig verarbeitet, ist die Herkunftsangabe nicht mehr verpflichtend. Damit müssen beispielsweise marinierte Steaks oder gewürztes Putengeschnetzeltes nicht gekennzeichnet sein.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die nationale Kennzeichnungspflicht ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch braucht es eine Ausweitung auf verarbeitete Lebensmittel, bei der die Herkunft der Primärzutat (entspricht mindestens 50 Prozent des Produktes) gekennzeichnet wird. Dabei sollten auch die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen miteinbezogen werden. Außerdem sollte der nationale Vorstoß auch auf EU-Ebene ausgeweitet werden.
