Die Geschichte des Verbraucherschutzes

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20. Jahrhundert
1920er
1950er
1957
1960er
1970er
1980er
1990er
2000er
21. Jahrhundert

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. informiert und berät Sie seit 1957. Aber wussten Sie, dass die Wurzeln des Verbraucherschutzes bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen und sogar Präsident John F. Kennedy einen wichtigen Impuls gab?

Im 20. Jahrhundert: Die ersten Konsumgenossenschaften werden gegründet – eine Folge der Industrialisierung

Parallel zur Entstehung der modernen Industriegesellschaft im 20. Jahrhundert, entwickelt sich auch der Verbraucherschutz. Massenhafte maschinelle Produktionsverfahren ermöglichen eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Infolgedessen verschieben sich die ökonomischen Gewichte zwischen Anbieter- und Nachfrageseite. Verbraucher sehen sich nicht mehr ausschließlich kleinen, lokal operierenden Bauern, Handwerkern oder Gewerbetreibenden gegenüber. Immer größere Unternehmen und Handelsfirmen entstehen auf der Anbieterseite. Sie operieren über regionale und sogar nationale Grenzen hinweg.

Gleichzeitig wächst die Zahl der Industriearbeiter. Zunehmend mehr Menschen sind bei Unternehmen beschäftigt und befinden sich in existenzieller Abhängigkeit von ihnen. Die verstärkten Bemühungen für einen Schutz der einzelnen Verbraucher vor der mächtiger werdenden Anbieterseite sind eng mit der Herausbildung einer Arbeiterbewegung verbunden. Aus ihr gehen schließlich Konsumgenossenschaften hervor – sie sind die ersten Verbraucherorganisationen im engeren Sinne. Ihr Ziel ist die Wahrnehmung der Verbraucherinteressen, indem sie sich aktiv in das Marktgeschehen einschalten: Für ihre Mitglieder beschaffen sie Güter und Dienstleistungen.

Die erste Konsumgenossenschaft wird 1844 in Großbritannien gegründet. In den USA entsteht 1898 die "National Consumer`s League". Eine weitere Säule des Verbraucherschutzes entwickelt sich wenig später aus der Frauenbewegung heraus. Mit dem Schwerpunkt "Information und Beratung" nehmen 1903 die "Hausfrauenvereinigung des Katholischen Deutschen Frauenbundes" sowie 1915 der "Deutsche Hausfrauenbund" ihre Arbeit für die Verbraucher auf.

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Die 1920er Jahre: Der Verbraucherschutz nimmt Fahrt auf – doch dann folgt im Nationalsozialismus die Auflösung aller unabhängigen Organisationen

Die Bewegungen in Richtung Verbraucherschutz nehmen zu. An vielen Orten gründen sich Konsum- und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Mietervereine. Im Bereich des Wohnens und des privaten Konsums entscheiden hier die Arbeitnehmer wirtschaftlich in ihrem eigenen Sinne.

Noch heute gibt es in Großstädten viele genossenschaftliche Wohnsiedlungen aus den 1920er und frühen 30er Jahren. Sogar künstlerisch findet diese Entwicklung ihren Ausdruck: Ein zentrales Anliegen des "Bauhaus" ist es, bei der Produktgestaltung die Form und Funktion von Konsum- und Gebrauchsgütern miteinander in Einklang zu bringen. Solide, funktionale und trotzdem ästhetische Produkte sollen für Verbraucher erschwinglich sein.

1933 ist diese Entwicklung zu Ende. Bislang unabhängige Verbraucherorganisationen und -verbände werden gleichgeschaltet und für die Ziele der Nationalsozialistischen Herrschaft vereinnahmt. Das Bauhaus wird vom NS-Regime aufgelöst. Als Ausdruck nationalsozialistischer Wirtschaftspolitik werden das Rabatt- sowie das Zwangskartellgesetz verabschiedet.

In den USA nimmt der Verbraucherschutz weiter an Fahrt auf. Im Jahr 1929 hatte "Consumer`s Research Inc." ihre Arbeit aufgenommen, 1935 wird die "Consumers Union" gründet.

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Die 1950er Jahre: Auf dem Weg zu einer starken Verbraucherorganisation – ein Gegengewicht zu den Interessenverbänden der Wirtschaft entsteht

Eng mit den Gründungsjahren der Bundesrepublik Deutschland verbunden ist die Forderung nach einer Neuausrichtung der Marktwirtschaft. Intensiv wird eine stärkere Orientierung an Gemeinwohlinteressen diskutiert.

Vor allem der Sozialwissenschaftler Gerhard Weisser, rückt die Notwendigkeit zur Selbsthilfe der Verbraucher in das Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Evangelischen Hilfswerks, Eugen Gerstenmaier und dem Direktor der Caritas, Anton Wopperer gründet er 1949 den "Ständigen Ausschuss für Selbsthilfe" in Köln. Ein "Unterausschuss Konsumentenberatung" mit Repräsentanten von Wohlfahrtsverbänden, Frauenvereinigungen und Konsumgenossenschaften wird gebildet. Hier herrscht schnell Einigkeit über ein Ziel: Als Gegengewicht zu den Interessenverbänden der Wirtschaft soll eine starke Verbraucherorganisation entstehen.

Heutzutage ist es kaum vorstellbar, dass trotz zahlreicher bereits beschriebener Bewegungen Verbraucherschutz noch in den 1950er und 60er Jahren für die meisten Menschen in Deutschland ein Fremdwort ist. Mit dem so genannten "Wirtschaftswunder" kommen unzählige neue Produkte und Dienstleistungen auf den deutschen Markt. Für breite Schichten der Bevölkerung verbessern sich die Lebensbedingungen.

Auf den Wunschzetteln vieler Konsumenten stehen elektrische Haushaltsgeräte, erste Urlaubsreisen oder sogar das eigene Auto. Die Angebote werden kräftig beworben und die meisten Menschen glauben völlig unkritisch den Versprechen der Anbieter. Viele Kunden fallen auf falsche Beteuerungen herein. Sie ärgern sich über mangelhafte Produkte, irreführende Warenbeschreibungen oder nachteilige Haustürgeschäfte und wehren sich nicht - Verbraucherrechte sind ihnen unbekannt. Der Überblick bei Preisen und Qualitäten angesichts ungeahnter Warenvielfalt wird immer schwerer.

Aus diesem Grund engagieren sich jetzt viele einzelne Verbände für Verbraucherbelange. Und 1953 ist es schließlich soweit: Als "Verband der Verbände" wird die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) gegründet. Sie hat ihren Sitz in Bonn und vereint u.a. den Hausfrauen-Bund, die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Hausfrauen des Deutschen Evangelischen Hausfrauenbundes, die Konsumgenossenschaften, das Institut für Selbsthilfe sowie das Hilfswerk der evangelischen Kirche Deutschlands unter einem Dach. Auch der Deutsche Mieterbund tritt bei.

Eine Idee steht jetzt im Vordergrund: Eine Beratung für Verbraucher soll ermöglichen, dass sich zukünftig Konsumenten und Wirtschaft auf gleicher Augenhöhe begegnen. Noch im selben Jahr wird in Berlin die erste Verbraucherzentrale gegründet.

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1957: "Es muss etwas getan werden, was noch keiner vorher getan hat" – die Verbraucherzentrale Niedersachsen eröffnet ihre erste Beratungsstelle

Nach dem Vorbild auf Bundesebene wird 1955 auch in Niedersachsen eine "Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände" gegründet. Nach intensiver Vorarbeit, eröffnet am 27. September 1957 in Hannover die erste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. . Sie ist erst die sechste ihrer Art in der Bundesrepublik.

Hier sollen Verbraucher zum wirtschaftlichen Denken und Handeln angeregt werden. "Es muss etwas getan werden, was noch keiner zuvor getan hat", erklärt Dr. Margarete Müller im Rahmen der Pressekonferenz zur Eröffnung. Die Vorsitzende des Deutschen Hausfrauenbundes ist die treibende Kraft in der Gründungsphase. Mit der Beratungsstelle in der Karmarschstraße sei eine Behausung geschaffen worden, in der sich der Verbraucher als ein bisher nur halbwegs entwickelter Säugling endlich "entwickeln und groß, stark und mächtig werden" könne, sagt Müller weiter.

Verbraucher erhalten hier objektive Beratung in allen Fragen rund um Wohnung, Hauswirtschaft, Ernährung und den Einkauf wichtiger Produkte. Selbst Ratschläge zur richtigen Bedienung von Waschmaschinen und der notwendigen Saugkraft von Staubsaugern gibt es für Interessierte.

Ausstellungsstücke sind natürlich auch vorhanden - sie dienen als Lehr- und Lernmodelle. Die damals noch ehrenamtlichen Beraterinnen wissen auch, ob die Strom- und Heizkosten zu hoch sind, wie man die Küche sinnvoll einrichtet, welche Wärmedämmung eine Fassade braucht und wo Versicherungsschutz am günstigsten zu bekommen ist. Beschwerden sowie Reklamationen wird nachgegangen – die Beraterinnen nehmen Kontakt zu Händlern auf oder schreiben Briefe für Verbraucher.

Das Angebot erfreut sich reger Nachfrage. Schon im ersten Tätigkeitsbericht für die Jahre 1958/59 sind mehr als 30 000 Beratungen verzeichnet.

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Die 1960er Jahre: Wichtige Impulse kommen aus Amerika – ein Anwalt und der Präsident setzen sich für den Verbraucherschutz ein

Auch in anderen Ländern gewinnt der Einsatz für die Interessen der Verbraucher an Bedeutung. In den USA ist es sogar Präsident John F. Kennedy, der vor dem amerikanischen Kongress 1962 erstmals vier Grundrechte der Verbraucher benennt: 1. Das Recht auf sichere Produkte, 2. Das Recht auf umfassende Waren und Dienstleistungen, 3. Das Recht auf freie Wahl und 4. Das Recht auf politische Interessenvertretung der Verbraucher.

Gleichzeitig lenkt ein politisch engagierter Anwalt in den USA die Aufmerksamkeit auf Gesundheitsgefährdungen, die von vielen Produkten ausgehen. Ralph Nader ist heute noch für seine Veröffentlichung von 1965 bekannt. In "Unsafe at Any Speed" attackiert er die amerikanische Automobilindustrie wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen. In der Folge wird eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die zur Verbesserung der Sicherheit in Kraftfahrzeugen beitragen sollen. Kaum zu glauben - aber einige Jahre lang stellen amerikanische Unternehmen deshalb keine Cabriolets her.

In der "alten Welt", in Deutschland, erlaubt 1961 ein wegweisendes Urteil des OLG Stuttgart ab sofort Warentests. Sogleich führt die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände einen ersten vergleichenden Warentest mit 17 Waschmitteln durch. Im Jahr 1964 wird schließlich die Stiftung Warentest gegründet.

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Die 1970er und 1980er Jahre: Die Europäische Gemeinschaft gewinnt an Bedeutung – ein erstes verbraucherpolitisches Programm wird verabschiedet

Ende der 1960er Jahre beginnt sich in Japan, den USA und in Europa die Umweltbewegung zu formieren. Von ihr gehen wichtige Impulse auch in Richtung der Verbraucherverbände aus. 1970 macht die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände zum ersten Mal auf ökologische Folgekosten des Konsums aufmerksam. Hinzu kommen die Energiekrisen der 1970er Jahre, denen ein rasanter Anstieg der Energieberatungsleistung folgt.

Auf bundespolitischer Ebene entstehen wichtige Neuerungen. Seit der Wahl von Willy Brandt zum Bundeskanzler einer sozialliberalen Koalition wird 1971 erstmals ein Bericht zur Verbraucherpolitik vorgelegt. 1972 ist das Gründungsjahr für einen "Verbraucherrat" beim Bundeswirtschaftsministerium unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände.

Viele entscheidende Gesetze zum Schutz der Verbraucher werden verabschiedet. So tritt 1977 das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Auch eine Reform des Arzneimittelgesetzes enthält strengere Regularien für die Arzneimittelzulassung. Diesem Gesetz vorangegangen war der "Contergan-Skandal". Contergan ist ein Arzneimittel, das zu schweren Missbildungen bei tausenden von Neugeborenen führte.

Auf europäischer Ebene haben sich bereits Verbraucherverbände der EG-Staaten zusammengeschlossen. Sie betreiben Lobbyarbeit in Brüssel. Im Jahr 1975 verabschiedet die EG-Kommission das erste verbraucherpolitische Programm.

In Anlehnung an Kennedy formuliert es eine "Charta" mit fünf Rechten des Verbrauchers: Dem Recht auf Schutz der Gesundheit und Sicherheit, auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen, auf Wiedergutmachung erlittenen Schadens, auf Unterrichtung und Aufklärung sowie auf Vertretung. Zudem gibt es seit 1977 einen Fachausschuss im Europäischen Parlament, der sich auch mit Verbraucherschutz beschäftigt.

Die Einheitliche Europäische Akte von 1987 formuliert folgenden wichtigen Anspruch bei der Errichtung und dem Funktionieren des angestrebten Binnenmarktes: Es solle von einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz ausgegangen werden.

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Die 1990er und 2000er Jahre: Erst die Öffnung der Grenzen, dann Verbrauchertelefon und Internet – die Verbraucherzentrale Niedersachsen geht trotz Finanzkürzungen neue Wege

Im Zeichen des europäischen Binnenmarktes wird die Verbraucherarbeit mehr und mehr grenzüberschreitend. Parallel zur Öffnung nach Osten werden auch die Grenzen nach Westen durchlässiger. Bei der "Wende" 1989 hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen beim Aufbau der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten erfordert einen großen Kraftakt der Verbraucherarbeit. In allen Regionen der DDR werden seit Februar 1990 Verbraucherzentralen gegründet. Diese sind nötiger denn je:

Seit dem 1. Juli 1990 gelten für Millionen von DDR-Bürgern die neuen Regeln der Marktwirtschaft. Zudem nutzen Geschäftemacher und Betrüger systematisch die durch die Umbrüche der Wendezeit bedingte Unerfahrenheit vieler Ostdeutscher schamlos aus. Der Beratungs- und Aufklärungsbedarf ist enorm. In der DDR galten Verbraucherorganisationen als systemfremd und waren nicht einmal rudimentär vorhanden.

Die 1990er Jahre werden von Debatten um eine Struktur- und Finanzreform der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände begleitet. Angestoßen wird diese Auseinandersetzung 1992 von der Absicht der Bundesregierung, sich aus der Finanzierung der Verbraucherzentralen zurückzuziehen. Diese Aufgabe sollen künftig die Länder wahrnehmen. Schließlich wird am 1. November 2000 der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als neue Dachorganisation gegründet.

Der größte Lebensmittelskandal in der Bundesrepublik führt zu einer Neubewertung des Verbraucherschutzes. In Folge der BSE-Problematik wird am 11. Januar 2001 ein Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet. Es übernimmt die Zuständigkeit für Verbraucherschutz vom Bundeswirtschaftsministerium.

Unterdessen geht die Verbraucherzentrale Niedersachsen ihren Weg als service- und kundenorientierter Dienstleister weiter. 1998 wird das kostenpflichtige Verbrauchertelefon eingeführt und die Verbraucherzentrale ist erstmals im Internet zu finden. Weil das Land Niedersachsen im Jahr 2003 mit massiven Kürzungen beginnt, wird die Finanzierung der Informations- und Beratungsarbeit zunehmend schwerer.

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Im 21. Jahrhundert: Liberalisierung, Deregulierung, Privatisierung, Globalisierung – die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist immer am Ball

Die ersten Jahre des neuen Jahrtausends sind geprägt von zahlreichen Reformen mit weitreichenden Konsequenzen. Ob die Liberalisierungen des Telefon- und Strommarktes, die Rentenreform, die Euro-Einführung, die Gesundheitsreform oder das neue Verbraucherrecht. Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen bedeuten die Änderungen ein erweitertes Themenspektrum und einen höheren Beratungsbedarf.

Das Leistungsangebot der Verbraucherzentrale Niedersachsen beschränkt sich schon längst nicht mehr auf die klassischen Themenbereiche wie Haushalt, Wohnen, Lebensmittel oder Reklamationen. Internetabzocke, Finanzprodukte, private Altersvorsorge, dubiose Gewinnversprechen, Komplexität im Gesundheitssystem, Baufinanzierung oder Energiemarkt heißen die Themen heute.

Mehr denn je verunsichert die Deregulierung der Märkte sowie die zunehmende Abhängigkeit von Dienstleistungen Verbraucher und erschwert ihnen den Durchblick. Nur eines ist geblieben: Das fortwährende, nicht nachlassende Engagement für einen kompetenten und unabhängigen Verbraucherschutz.

Die Zahlen sprechen für sich: Trotz zahlreicher finanzieller Einschnitte von Seiten der Zuwendungsgeber haben seit 1957 mehr als 20 Millionen Verbraucher die Beratungsstellen in Niedersachsen aufgesucht sowie das Verbrauchertelefon, den Internetauftritt und die E-Mail-Beratung genutzt.

Lebensmittelskandale, die Neuorganisation des Beratungsstellennetzes oder die Änderung des Rechtsberatungsgesetzes - viele Ereignisse haben seit 1957 die Weiterentwicklung der Verbraucherzentrale Niedersachsen bestimmt. Möchten Sie Einzelheiten dazu erfahren? Im Themenbereich Über uns finden Sie eine ausführliche Chronik.

Quellenangabe: Bei der Texterstellung wurde teilweise Material vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verwendet.

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