Für die Auszahlung von Riester-Verträgen der Volksbanken und Sparkassen sollen Kundinnen und Kunden oft neue Verträge abschließen. Teils verlangen die Institute dafür zusätzliche Abschluss- und Vermittlungskosten. Die entsprechende Kostenklausel einer Sparkasse ist jedoch nicht zulässig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt. Was Betroffene jetzt tun können.