Airbnb fordert Ausweiskopie als Identitätsnachweis

Frau schaut auf Website Buchungsportal mit Tablet

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausweiskopien dürfen nur vom Inhaber selbst oder mit dessen Zustimmung angefertigt werden.
  • Sie dürfen alle nicht zwingend erforderlichen Informationen schwärzen. Vollständige Ausweiskopien sind nur selten erforderlich.
  • Kopien dauerhaft speichern ist nur in seltenen Fällen erlaubt. Ist der Zweck erfüllt, sind diese zu löschen.
Stand: 19.09.2023

Ferienwohnungen und Zimmer privat angeboten auf Onlineportalen sind beliebt und eigentlich unkompliziert gebucht. Doch dann sollen Sie zum Nachweis Ihrer Identität eine Ausweiskopie hochladen, die im Portal gespeichert wird. Ist das erlaubt?

Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich an uns gewandt, weil sie etwa bei Airbnb ihren Ausweis hochladen sollten. Der Grund: Zur Überprüfung der Identität verlangt das Portal die Kopie eines entsprechenden behördlichen Dokuments wie Ausweis, Führerschein oder Reisepass.

Das ist unproblematisch, wenn Sie nicht erforderliche Daten schwärzen können. So einfach ist das aber nicht.  

Ist das Kopieren des Ausweises erlaubt?

Ausweiskopien sind seit 2017 gesetzlich erlaubt. Sie dürfen nur vom Inhaber oder von der Inhaberin selbst oder mit dessen Zustimmung erstellt werden. Zudem müssen diese datenschutzkonform sein. Die Kopie muss als solche eindeutig und dauerhaft erkennbar sein.

„Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.“

§ 20 Abs. 2 des Personalausweisgesetzes (PAuswG), ähnlich § 18 Absatz 3 Passgesetz (PaßG)

Ausweiskopie - der Zweck ist entscheidend

Buchen Sie eine Ferienwohnung über Onlineportale ist eine Ausweiskopie zulässig, wenn sie im Rahmen des Datenschutzes erforderlich ist. Darunter fällt der Zweck des Identitätsnachweises.

Welche Daten Sie schwärzen sollten

Anbieter dürfen aber nur Daten erheben, die nach der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) für bestimmte Zwecke erforderlich sind. Bei der Buchung einer Ferienunterkunft sind nur Informationen erforderlich, die zur Identifizierung notwendig sind.

Sensible und nicht benötigte Daten können Sie schwärzen. Dazu zählen etwa die Ausweisnummer, der Geburtsort und das Geburtsdatum, da diese in der Regel nicht benötigt werden. Aber auch Augenfarbe, Größe, Nationalität und Adresse können Sie schwärzen.

Geschwärzte Ausweisdokumente halten Prüfung durch Airbnb nicht stand

Airbnb verweist auf seiner Website auf die länderspezifischen Richtlinien zur datenschutzkonformen Übersendung von Ausweiskopien. Demnach sollen Gäste aus Deutschland ihre neunstellige Seriennummer sowie die sechsstellige Zugangsnummer verdecken.

Schwärzen Sie auch andere Daten, akzeptiert das Portal dies nicht. Der Nachweis Ihrer Identität scheitert und es droht die Stornierung gebuchter oder reservierter Unterkünfte.

Dürfen Anbieter die Kopie Ihres Ausweises speichern?

Es gibt nur wenige Fälle, in denen das dauerhafte Speichern von Ausweiskopien erlaubt ist. Finanzdienstleister und Versicherer etwa zählen zu diesen Ausnahmen. Alle anderen Einrichtungen dürfen die Kopie Ihres Ausweises nur so lange speichern, bis der Zweck erfüllt ist. Danach müssen diese die Kopie löschen.

Die Ausweiskopie (auch die geschwärzte) ist also nach erfolgter Identitätsprüfung von den Empfängern zu vernichten. Auch bei einer teilgeschwärzten Ausweiskopie kann ein Missbrauchsrisiko bestehen. Anbietende können die Prüfung dokumentieren. Es reicht aus, einen entsprechenden Vermerk zu setzen.

Airbnb Richtlinien

Airbnb gibt in den eigenen Richtlinien an, die Ausweiskopie im eigenen Account zu speichern.

„Punkt 2.1 Für die Nutzung der Airbnb-Plattform erforderliche Daten

[…] Wenn uns eine Kopie Ihres Ausweisdokuments zur Verfügung gestellt wird, können wir die dort enthaltenen Informationen zu Sicherheitszwecken scannen, verwenden und speichern und um Ihre Identität zu verifizieren.“
Quelle: Datenschutzerklärung in der Fassung von 25. Januar 2023, https://www.airbnb.de/help/article/3175

Löschen können Sie Ihr Ausweisdokument erst 90 Tage nach Ihrer letzten Buchung. Diese Informationen erhalten Sie, wenn Sie sich in Ihren Account einloggen.

Zur Löschung personenbezogener Daten gibt Airbnb in seinen Richtlinien an:

„Punkt 6.3 Löschung

[…] Da wir bei Airbnb Maßnahmen zum Schutz von Daten vor versehentlichem oder böswilligem Verlust und vor Zerstörung treffen, werden Kopien Ihrer personenbezogenen Daten möglicherweise für einen begrenzten Zeitraum nicht aus unseren Sicherungssystemen entfernt.“
Quelle: Rechtliche Bestimmungen außerhalb der USA, https://www.airbnb.de/help/article/2860

Mit dem Hochladen der Ausweiskopie und dem sicheren Abgleich Ihrer Adressdaten durch das System haben Sie Ihre Identität bestätigt. Ziel und Zweck sind erreicht. Dass Sie Ihre Identität bestätigt haben, könnte Airbnb anderweitig im System vermerken. Dafür muss keine Kopie des Ausweisdokuments längerfristig dort gespeichert werden. Das Portal sollte alle Kopien löschen.

Was Verbraucher tun können

Sie können Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt. Beschweren können Sie sich bei der Datenschutzbehörde des Landes, in dem Sie sich aufhalten oder Ihren Arbeitsplatz haben. Alternativ können Sie sich auch in dem Land beschweren, in dem der mutmaßliche Verstoß erfolgt ist.

Aibnb hat seinen Sitz in Irland. Legen Sie in Deutschland Beschwerde ein, muss die deutsche Datenschutzbehörde sich mit der anderen abstimmen. Die deutsche Behörde bleibt Ihr Ansprechpartner. Zuständig hierfür ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Spätestens nach drei Monaten muss die Behörde Sie über den Stand des Verfahrens informieren.

Im Zweifel bleibt Ihnen nur der Wechsel zu einem anderen Anbieter für Ferienunterkünfte.

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