Glyphosat - Wie geht es weiter?

Abbildung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Im Hintergrund ein Acker.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Glyphosat ist der Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels Roundup, das als Unkrautvernichtungsmittel in Deutschland zum Großteil im Ackerbau verwendet wird.
  • Glyphosat wirkt nicht selektiv, sondern vernichtet flächendeckend alle Wildkräuter.
  • Sicher ist: Glyphosat kann schwerwiegende Augenschäden verursachen, für Wasserlebewesen ist es giftig. Über das krebserzeugende Potential von Glyphosat herrscht in der Wissenschaft große Uneinigkeit.
Stand: 14.05.2025

Über die möglichen Gesundheitsgefahren durch Glyphosat wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Es bestehen weiterhin erhebliche Bedenken für die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt.

Einsatz von Glyphosat

Glyphosat ist eine Chemikalie, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird. Das umstrittene Herbizid wird sowohl im Ackerbau als auch im Obst-, Gemüse- und Weinanbau vor der Aussaat gegen Unkrautbefall eingesetzt. Werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die gegen Glyphosat resistent sind, wird der Stoff auch nach der Aussaat gegen Unkrautbefall zwischen den Nutzpflanzen eingesetzt. Sofern ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auf nationaler Ebene zugelassen ist, darf es bis 15. Dezember 2033 verwendet werden.

Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid. Rechnerisch kann jeder zehnte Hektar weltweit mit einer durchschnittlichen Glyphosataufwandmenge behandelt werden.

In Deutschland werden knapp 40 Prozent der Ackerfläche jährlich mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln (Gemisch aus Wirkstoff und Beistoffen) behandelt.

Die aktuelle Glyphosat-Zulassung und das Gesetzgebungsverfahren

In der EU werden regelmäßig alle genehmigten Wirkstoffe einer Neubewertung unterzogen. Im Juli 2023 übermittelte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Schlussfolgerung zu Glyphosat an die EU-Kommission. Die EFSA sah keine unvertretbaren Risiken, stellte jedoch Datenlücken fest – etwa zu ernährungsbedingten Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie mögliche Auswirkungen auf Wasserpflanzen und den Artenschutz. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Genehmigung von Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern, wurde im zuständigen Fachausschuss (SCoPAFF) und Berufungsausschuss beraten. In beiden Gremien kam jedoch keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustande – das heißt, es stimmten nicht mindestens 15 Mitgliedstaaten zu, die zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Infolgedessen traf die Europäische Kommission die Entscheidung zur Wiedergenehmigung schließlich eigenständig. 

Deutschland enthielt sich beim damaligen Votum, obwohl im Koalitionsvertrag der Ampelregierung stand „Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt ". Mit einer guten Begründung wäre grundsätzlich ein nationales Verbot möglich. Doch auch in der neuen Regierung von CDU, CSU und SPD gibt es bisher keine konkreten Aussagen zur weiteren Handhabung Glyphosat. 

Ist Glyphosat gesundheitsschädigend?

Die EU hat im Zuge der Neuzulassung von Glyphosat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit der Untersuchung des Herbizids beauftragt. Zahlreiche Studien wurden analysiert und Einsatzbereiche geprüft. Die ECHA kam dabei zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt.

Im Gegensatz dazu hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Wirkstoff als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. In den USA verurteilten zudem mehrere Gerichte den Hersteller Bayer zu hohen Schadenersatzzahlungen an Klägerinnen und Kläger, die ihre Krebserkrankung auf das Mittel zurückführen.

Die Wissenschaft kritisiert, dass nicht alle zur Verfügung stehenden Studien der EFSA vorgelegt wurden und somit unberücksichtigt bleiben. Ebenso wies sie auf fehlerhafte Ergebnisse in den von den EU-Behörden analysierten Studien hin. Es gäbe ausreichend repräsentative Studien, um eine „Einstufung als krebserregend“ laut EU-Regularien zu begründen.

Arbeitsgruppen der Toxikologie beschreiben, dass viele Pflanzenschutzmittel mit zugefügten Beistoffen in Kombination vielfach gesundheitsschädlicher für Mensch und Tier ausfallen können, als geprüfte und genehmigte Einzelwirkstoffe. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist wissenschaftlich bis heute nicht eindeutig geklärt, ob und welche Gesundheitsrisiken tatsächlich mit Mehrfachrückständen verbunden sein können. Auch das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bestätigt die unklare Kenntnisslage zu Gesundheitsrisiken von Mehrfachrückständen.

Welche Auswirkungen hat Glyphosat auf die Umwelt?

Laut Expertengremium der EFSA sind die Risiken für die biologische Vielfalt im Zusammenhang mit den gängigen Verwendungen von Glyphosat komplex und von zahlreichen Faktoren abhängig. Verfügbare Informationen ließen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Die ECHA behält jedoch aktuell die Einstufung für Wasserlebewesen als schädlich bei.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kritisiert diese EU-Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, da sie sich vor allem auf direkte toxische Umweltwirkungen konzentriert. Indirekte und komplexe Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Ökosysteme sind zwar formell im Prüfverfahren benannt, werden in der Praxis allerdings bislang kaum behandelt. Laut BfN wirkt Glyphosat tödlich oder schädigend auf Wasserlebewesen, Insekten und andere Kleintiere. Zudem vernichtet es nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern auch seltene Ackerwildkrautarten. Diese direkten Folgen wirken sich massiv auf das natürliche Gefüge der Umwelt aus, da Samen, Insekten oder Regenwürmer als Nahrungsgrundlage für andere Tierarten fehlen. Ebenso zählen Ackerwildkräuter zu den heute am stärksten gefährdetsten Artengruppen in Europa und stellen eine Schlüsselrolle für die Pflanzenvielfalt in Agrarlandschaften dar.

Lebensmittel - Wie viel Glyphosat ist drin?

Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln sind in der konventionellen Landwirtschaft nahezu unvermeidlich. Erzeuger, Händler und Importeure tragen die Verantwortung dafür, dass die Lebensmittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt (bis zu welcher Höchstmenge die jeweiligen Stoffe zulässig und unbedenklich sind). Die Höchstmengen beziehen sich auf unverarbeitete Handelsware.

Es finden sich immer wieder Untersuchungsproben, in denen der Gehalt an Glyphosatrückständen in Lebensmitteln überschritten ist, zum Beispiel bei Honig, Hülsenfrüchten oder Getreide. Das Umweltbundesamt (UBA) konnte außerdem in einer Langzeitstudie Glyphosat im Urin nachweisen. Dennoch zeigten Untersuchungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden nur selten Beanstandungen.

Es werden laufend Lebensmittelproben stichprobenartig auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überprüft. Die Untersuchungsergebnisse werden in der Nationalen Berichterstattung des Bundes veröffentlicht.

So können Sie sich vor Rückständen im Essen schützen

Im ökologischen Landbau ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Wenn Sie also Lebensmittel ohne diese Rückstände essen möchten, sollten Sie biologisch angebaute Produkte wählen. Diese erkennen Sie am EU-Biosiegel.

Auch in Hobbygärten gilt es, Glyphosat zu vermeiden. Aus rechtlichen Gründen dürfen aber einige Produkte für den Haus- und Kleingartenbereich, weiterhin angewendet werden. Sowohl aus gesundheitlichen Gründen, als auch zum Schutz der Umwelt sollten Sie hier jedoch auf die mechanische Entfernung von Unkraut setzen. Gute Informationen zum Gärtnern ohne Pestizide hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zusammengestellt.

Unsere Forderung

Es bestehen weiterhin berechtigte Zweifel an der Sicherheit des Wirkstoffs Glyphosat. Solange die Unbedenklichkeit glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nicht uneingeschränkt gesichert ist, sollte der Einsatz entsprechend untersagt werden. Dies würde dem in Europa herrschenden Vorsorgeprinzip entsprechen, das Verbraucherinnen und Verbraucher im Voraus vor Gefahren schützt. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen:

Damit ein generelles Verbot von Glyphosat tatsächlich zu einem geringeren Pestizideinsatz führt und nicht stattdessen ebenso bedenkliche und womöglich unzureichend erforschte Nachfolgeprodukte den Markt dominieren, muss dabei gleichzeitig der biologische Pflanzenschutz und mechanische Techniken zur Unkrautbekämpfung stärker gefördert werden.

Der Einsatz von Glyphosat ist seit 2021 auf öffentlichen Flächen wie Parks, Gärten, Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen verboten. Es ist höchste Zeit, dieses Verbot konsequent auch auf Haus- und Kleingärten auszuweiten – unabhängig von der weiterhin bestehenden Zulassung.

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