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EuGH und BGH: Keine Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben unter anderem bestätigt: Auch Vertragsverlängerungen während eines bestehenden Vertrages dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher länger als 24 Monate an ihre Mobilfunk-, Internet und Telefonverträge gebunden sind.
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Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
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WLAN-Anrufe im Ausland kosten Geld

WLAN-Anrufe: Über eine WLAN-Verbindung zu telefonieren ist praktisch, zum Beispiel bei schlechtem Mobilfunk-Empfang im Gebäude. Für eine nach Tschechien gereiste Verbraucherin entpuppte sich das Telefonien per WiFi allerdings als Kostenfalle.