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Ärger mit dem Nachsendeauftrag

Zur Umzugsplanung gehört ein Nachsendeauftrag. Darum sollten Sie sich schon vor dem Umzug kümmern, damit wichtige Post auch künftig rechtzeitig ankommt. Der Auftrag ist kostenpflichtig und gilt für maximal 6 Monate. Worauf Sie achten sollten und was tun, wenn es Probleme gibt.
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EuGH und BGH: Keine Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben unter anderem bestätigt: Auch Vertragsverlängerungen während eines bestehenden Vertrages dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher länger als 24 Monate an ihre Mobilfunk-, Internet und Telefonverträge gebunden sind.
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Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.