Mehrere Firmen der Hammer Fachmärkte sind insolvent: Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen müssen

Eine Reihe mit Rohren und anderen Materialien im Baumarkt

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestens drei Firmen der Hammer-Gruppe sind insolvent – alle mit Masseunzulänglichkeit, daher kaum Chancen auf Rückzahlungen oder Vertragserfüllung.
  • Update: Die erst kürzlich gegründete Firma „Hammer Raumstylisten GmbH“befindet sich inzwischen im vorläufigen Insolvenzverfahren.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Verträge prüfen und sich an den zuständigen Sachwalter oder vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.

Stand: 16.02.2026

Neben dem Mutterkonzern der Marke Hammer, der Brüder Schlau GmbH & Co. KG, hat es noch weitere Unternehmen der Gruppe getroffen: Auch die HAMMER System Management GmbH sowie die HAMMER Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Nord befinden sich im Insolvenzverfahren.
Für alle drei Verfahren fungiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres (Kanzlei AndresPartner) als Sachwalter. In sämtlichen Fällen liegt Masseunzulänglichkeit vor, bedeutet: Das Geld in der Insolvenzmasse (also das Vermögen, das der Insolvenzverwalter verwaltet) reicht nicht aus, um alle Kosten zu bezahlen.

Zuständig für diese Verfahren ist das Amtsgericht Bielefeld, mit folgenden Aktenzeichen:

  • 43 IN 558/25 – Brüder Schlau GmbH & Co. KG
  • 43 IN 570/25 – HAMMER System Management GmbH
  • 43 IN 563/25 – HAMMER Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Nord

Auf der Homepage der Hammer-Baumärkte wird die kürzlich gegründete Hammer Raumstylisten GmbH genannt – auch dieses Unternehmen hat nun Zahlungsprobleme, weshalb ein vorläufiges Insolvenzverfahren läuft. Für diese Firma ist ebenfalls das Amtsgericht Bielefeld als Insolvenzgericht zuständig; allerdings wurde ein anderer Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Stefan Meyer (Kanzlei Runkel Rechtsanwälte PartG mbH). Der Fortbestand des Unternehmens ist unklar.

  • 43 IN 69/26 – Hammer Raumstylisten GmbH

Bundesweit müssen zahlreiche Filialen schließen. Ob insgesamt ein funktionsfähiger Geschäftsbetrieb der Hammer-Baumärkte gerettet werden kann, ist fraglich. Häufig zeigt die Erfahrung, dass auch nach der Herauslösung einzelner Unternehmen aus insolventen Gruppen weiterhin Schwierigkeiten bestehen.

Daher ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig: Käufe und Aufträge sollten mit besonderer Vorsicht geplant werden, und es ist ratsam, Vergleichsangebote anderer Anbieter einzuholen.

Sind Sie von der Hammer Insolvenz betroffen? Das können Sie tun:

Vertragspartner prüfen

Entscheidend ist, mit welchem Unternehmen genau der Vertrag geschlossen wurde. Dies lässt sich aus der Bestellbestätigung oder dem Kaufvertrag erkennen.

  • Ist Ihr Vertragspartner eine der hier genannten, endgültig insolventen Firmen?
    Dann ist der Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zuständig. Allerdings: Wegen der bestehenden Masseunzulänglichkeit ist weder mit Rückzahlungen noch mit der Erfüllung offener Aufträge zu rechnen.
  • Ist Ihr Vertragspartner die Firma Hammer Raumstylisten GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren? Dann ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer zuständig.