Mehrere Firmen der Hammer Fachmärkte sind insolvent: Was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestens drei Firmen der Hammer-Gruppe insolvent – alle mit Masseunzulänglichkeit, daher kaum Chancen auf Rückzahlungen oder Vertragserfüllung.
- Neue Firma „Hammer Raumstylisten GmbH“ wurde gegründet, die Zukunft der verbliebenen Märkte ist jedoch unklar.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Verträge prüfen und Ersatzangebote einholen.
Neben dem Mutterkonzern der Marke Hammer, der Brüder Schlau GmbH & Co. KG, hat es noch weitere Unternehmen der Gruppe getroffen: Auch die HAMMER System Management GmbH sowie die HAMMER Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Nord befinden sich im Insolvenzverfahren.
Für alle drei Verfahren fungiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres (Kanzlei AndresPartner) als Sachwalter. In sämtlichen Fällen liegt Masseunzulänglichkeit vor, bedeutet: Das Geld in der Insolvenzmasse (also das Vermögen, das der Insolvenzverwalter verwaltet) reicht nicht aus, um alle Kosten zu bezahlen.
Zuständig für die Verfahren ist das Amtsgericht Bielefeld, mit folgenden Aktenzeichen:
- 43 IN 558/25 – Brüder Schlau GmbH & Co. KG
- 43 IN 570/25 – HAMMER System Management GmbH
- 43 IN 563/25 – HAMMER Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Nord
Bundesweit müssen zahlreiche Filialen schließen. Auf der Homepage der Hammer-Baumärkte wird mittlerweile die Hammer Raumstylisten GmbH genannt – ein Unternehmen, das nach seinem eigenen Auftreten nicht insolvent ist. Ob damit tatsächlich ein funktionsfähiger Geschäftsbetrieb gerettet werden kann, bleibt jedoch offen. Häufig zeigt die Erfahrung, dass auch nach der Herauslösung einzelner Unternehmen aus insolventen Gruppen weiterhin Schwierigkeiten bestehen.
Daher ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig: Käufe und Aufträge sollten mit besonderer Vorsicht geplant werden, und es ist ratsam, Vergleichsangebote anderer Anbieter einzuholen.
Sind Sie von der Hammer Insolvenz betroffen? Das können Sie tun:
Vertragspartner prüfen
Entscheidend ist, mit welchem Unternehmen genau der Vertrag geschlossen wurde. Dies lässt sich aus der Bestellbestätigung oder dem Kaufvertrag erkennen.
- Ist Ihr Vertragspartner eine der insolventen Firmen?
Dann ist der Sachwalter zuständig. Allerdings: Wegen der bestehenden Masseunzulänglichkeit ist weder mit Rückzahlungen noch mit der Erfüllung offener Aufträge zu rechnen. - Ist Ihr Vertragspartner nicht insolvent?
Nach aktueller Außendarstellung ist die Hammer Raumstylisten GmbH nicht insolvent und damit verpflichtet, alle Verträge zu erfüllen. Für Ansprüche aus diesen Verträgen muss dieses Unternehmen einstehen.