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Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
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Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
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Deutschland checkt sein Netz – machen Sie mit!

Smartphone rausholen und Mobilfunknetz checken heißt es vom 26. Mai bis 1. Juni 2025: Bei der bundesweiten Mobilfunkwoche wollen Bund, Länder und Kommunen herausfinden, wie gut unser Netz wirklich ist – und das aus Ihrer Sicht. Sie können helfen, Funklöcher aufzuspüren und Verbesserungen herbeizuführen.