Sie wollen Ihren Streamingdienst kündigen, werden aber aufgrund eines Restguthabens auf einer im Voraus bezahlten Gutscheinkarte im Vertrag festgehalten, bis das Guthaben aufgebraucht ist. So lautete eine Regelung von Netflix, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt und der Bundesgerichtshof nun geurteilt hat.