Telefonieren wie zu Hause "roam like at home"

Frau am Strand mit Palmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Schalten Sie die Rufumleitung zur Mailbox im Urlaub. Die für die Weiterleitung entstehenden Gebühren sind keine Kostenfalle.
  • Schalten Sie auch die Anrufweiterleitung des eigenen Festnetz-Anschlusses auf Ihr Smartphone ab. Für die Rufumleitung aufs Handy ins Ausland müssen Sie zahlen.
Stand: 17.07.2023

Seit 1. Juli 2022 gilt eine überarbeitete Roaming-Verordnung. Ihnen entstehen nach wie vor keine Extra-Kosten für die vorübergehende Nutzung von Smartphone und Tablet im europäischen Ausland. Bei "Roam like at Home" kosten Telefonie, SMS und mobile Datennutzung in die EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich genauso viel wie zu Hause.

Das ist neu

  • Nutzen Sie Ihre von zu Hause gewohnten Dienste auch auf Ihren Reisen. Ermöglicht Ihnen Ihr Tarif das Surfen im 5G-Netz, sollen Ihnen die gleiche Qualität und Mobilfunkgeschwindigkeit auch im Ausland zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, der Anbieter kann Ihnen diese Qualität am Urlaubsort auch bereitstellen.
  • Reisen Sie mit einem Kreuzfahrtschiff, einer Fähre oder einem Flugzeug, stellt Ihr mobiles Endgerät oft eine Verbindung zu einem satellitenbasierten Netzwerk her. Die EU-Roaming-Verordnung gilt dann nicht. 
     
  • Seit dem 1. Juli 2022 erhalten Sie eine SMS. Darin befinden sich die Informationen, dass Ihr Telefon mit einem satellitenverbundenen Netzwerk verbunden ist sowie die geltenden Preise.
     
  • Sollten Sie diese SMS übersehen und Ihre mobile Daten weiterverwenden, sind Sie nicht ungeschützt. Fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 50 Euro an oder erreichen Sie ein anderes vordefiniertes Limit, werden die mobilen Dienste automatisch beendet. Dies gilt nicht, wenn Sie etwas anderes angegeben haben.
     
  • Ihr Anbieter muss alle angemessenen Schritte unternehmen, um Sie vor zusätzlichen Gebühren zu schützen. Dazu zählt beispielsweise, terrestrischen Netzen so weit wie möglich Vorrang einzuräumen. Außerdem sollten die Betreiber ihre Roaming-Kunden darüber informieren, Roaming umgehend und manuell abzulehnen. Möglich ist dies entweder über die Einstellungen oder, indem Sie den Flugmodus aktivieren.
  • Sie erhalten von Ihrem Roaming-Anbieter eine Willkommens-SMS mit dem Hinweis, dass Sie im Notfall kostenlos die 112 anrufen können. In der SMS finden Sie einen Link zu einer Website, die Informationen zu anderen Zugangsmöglichkeiten im besuchten Mitgliedstaat enthält. Denkbar ist beispielsweise eine Notfallanwendung, SMS oder Echtzeit-SMS. Können Sie die Notrufnummer 112 nicht anrufen, können Sie diese Zugangswege zu Notdiensten nutzen.

Ihnen entstehen keine Extra-Kosten für die vorübergehende Nutzung von Smartphone und Tablet im europäischen Ausland. Bei "Roam like at Home" kosten Telefonie, SMS und mobile Datennutzung in die EU-Mitgliedsstaaten dann grundsätzlich genauso viel wie zu Hause.

Haben Sie etwa einen Tarif mit 300 Frei-Minuten, 300 SMS und 1 Gigabyte pro Monat, können Sie Ihre Frei-Minuten, Ihre SMS und Ihr Datenvolumen mit in den Urlaub nehmen. Sie bezahlen ab der 301. Minute und der 301. SMS und wenn Sie Ihr Datenvolumen aufgebraucht haben.

Haben Sie eine Telefonieflat in alle deutschen Netze – dann können Sie diese auch mit in den Urlaub mitnehmen!

Telefonieren Sie im Ausland eher mit Ihrem Telefontarif, wenn Sie mangels WLAN über Messenger dafür Ihre mobilen Daten nutzen müssen.

Ihr Tarif lässt Roaming zu?

Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob Sie Ihren Tarif überhaupt im Ausland nutzen können. Einige Anbieter bieten nur nationale Tarife an. Sie können Ihr Smartphone dann nur in Deutschland nutzen.

Sie verreisen mit dem Flugzeug oder einem Schiff?

Sie fliegen mit dem Flugzeug oder verreisen mit dem Schiff, dann gilt die EU-RoamingVO für Sie nicht. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter und dem Flug- beziehungsweise Schifffahrts- oder Kreuzfahrtanbieter nach entsprechenden Tarifen.

Kosten entstehen bei Reisen in die Türkei und die Schweiz

Bei Reisen in die Türkei und in die Schweiz entstehen höhere Kosten. Die beiden Länder fallen nicht unter die EU-RoamingVO. Allerdings schützt Sie die Daten-Kostenbremse von 59,50 Euro, die für eine mobile Internetnutzung im weltweiten Ausland gilt. Sie findet keine Anwendung, wenn Sie selbst das Limit deaktiviert haben oder der Netzbetreiber technisch zur Echtzeitüberwachung nicht in der Lage ist. Hierüber muss dieser Sie bei der Einreise in das Nicht-EU-Land zusätzlich zu den anfallenden Kosten informieren.

Auslandsoption in den meisten Fällen nicht erforderlich

Zusätzliche Auslandsoptionen brauchen Sie bei Reisen in der EU in der Regel nicht. Denn dort gilt automatisch der normale "Zuhause"-Tarif ("roam like at home").

Lediglich außerhalb der EU können die Anbieter weiter Zusatzkosten erheben. Wer also dorthin verreist, sollte vorher beim Anbieter nach den Aufschlägen fragen. Gegebenenfalls kann dann der Abschluss einer Auslandsoption sinnvoll sein.

Bei einigen Anbietern werden Ihnen automatisch Tagespakete oder Wochenflats abgerechnet, sobald Sie das erste Mal in einem nicht-europäischen Land das Smartphone nutzen. Informieren Sie sich bei Vertragsschluss, welche Kosten Ihnen im weltweiten Ausland entstehen könnten. Manche Optionen müssen Sie nämlich nach der Rückkehr ins Heimatland wieder kündigen, sonst wird weiterhin abgebucht. 

Internet-Vielnutzer im Urlaub? - Deckelung möglich

Sie haben eine "echte" Highspeed-Flatrate ohne Volumenbegrenzung. Der Anbieter kann Ihren Tarif deckeln, er darf Höchstgrenzen festlegen. Wer mehr Daten verbraucht, muss zusätzlich bezahlen. Ob es eine solche Höchstgrenze gibt, teilt Ihr Anbieter Ihnen aber vorher mit.

Telefonieren, Simsen und Surfen außerhalb der EU

Außerhalb der EU gelten keinerlei Preishöchstgrenzen. Fragen Sie vor Reiseantritt Ihren Anbieter nach den Tarifen im Urlaubsland. Die Preise der verschiedenen Netze sind manchmal sehr unterschiedlich.

Unter "Manuelle Netzwahl" können Sie am Urlaubsort das preisgünstigste Netz auswählen.

Surfen und Datennutzung im Ausland

Sobald Sie im Ausland mobile Daten nutzen, hat Ihr Anbieter Sie weltweit per SMS über die anfallenden Kosten zu informieren.

Die vertraglich vereinbarten Datentarife gelten auch im EU-Ausland. Überschreiten Sie das Datenvolumen, können Zusatzkosten entstehen.

Weltweit gibt es eine automatische Kostenbremse für die Datennutzung, sie liegt bei 59,50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer).

Sind 80 Prozent des Limits erreicht, muss Ihr Anbieter Ihnen eine Warnung senden. Erreichen Sie den Betrag von 59,50 Euro, wird die Datennutzung zunächst komplett unterbunden. Das vorgegebene Limit können Sie verändern oder im Nachhinein aufheben.

Voraussetzung dafür ist, dass die Kostenbremse funktioniert: Der Betreiber des ausländischen Netzes übermittelt die Daten in Echtzeit an Ihren Mobilfunkanbieter. Dies ist bei den meisten modernen Mobilfunknetzen möglich - auch in Drittweltländern. Funktioniert die Kostenbremse in einem Land nicht, müssen Sie bei der Einreise per SMS entsprechend deutlich informiert werden.

Nutzen Sie im Ausland öffentliche WLAN-Hotspots. Vermeiden Sie jedoch Onlinebanking oder Onlineshopping.

Kostenfalle Mailbox

Bei Anrufen, die zur Ihrer Mailbox geleitet werden, zahlt der Anrufer aus Deutschland lediglich die Kosten bis zur Grenze. Sie zahlen jedoch für die Verbindung ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox beim heimischen Mobilfunkanbieter.

Wir raten von Umleitungen auf die Mailbox bei besetzt, Nichterreichbarkeit oder Nichtentgegennahme ab. Die Gespräche werden auf Ihre Kosten ins Ausland weitergeleitet und von dort - ebenfalls zum teuren Roamingpreis - wieder zurück nach Deutschland. Sie zahlen also gleich zwei Mal.

Bei der sofortigen Rufumleitung werden die Gespräche erst gar nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern landen schon in Deutschland direkt auf der Mailbox. Ankommende Gespräche sind dann kostenlos, da der Anrufer diese bezahlen muss. Hören Sie Ihre Mailbox ab, fallen in der Regel internationale Roaming-Entgelte an.

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