Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben unter anderem bestätigt: Auch Vertragsverlängerungen während eines bestehenden Vertrages dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher länger als 24 Monate an ihre Mobilfunk-, Internet und Telefonverträge gebunden sind.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
Über Internetportale bewerben sich Verbraucher auf Stellenangebote. Die Kommunikation mit dem vermeintlichen Arbeitgeber läuft ausschließlich per E-Mail oder WhatsApp. Erste Aufgabe: Konto eröffnen per Video-Ident oder Legitimation per Ausweiskopie. Erfahren Sie von den Verbraucherzentralen, wozu das führen kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet erneut zu Ansprüchen auf Erstattung von Kontogebühren. Und äußert sich nun auch zu deren Verjährung - leider in diesem Punkt nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mehrere Unternehmen der Hammer-Gruppe sind insolvent – mit deutlichen Folgen für Kundinnen und Kunden. Welche Firmen mindestens betroffen sind, wie es um die Erfüllung laufender Aufträge steht und was Sie jetzt konkret tun können, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen:
Sky kündigt eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per E-Mail an. Der Medienkonzern erschwert den Widerspruch gegen diese, indem er keine Kontaktadresse für den Widerspruch angibt.
WLAN-Anrufe: Über eine WLAN-Verbindung zu telefonieren ist praktisch, zum Beispiel bei schlechtem Mobilfunk-Empfang im Gebäude. Für eine nach Tschechien gereiste Verbraucherin entpuppte sich das Telefonien per WiFi allerdings als Kostenfalle.