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Fehlender Schutz bei Buchung über Plattformen

Wer für den Weihnachts- oder Winterurlaub noch eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus sucht, wird bei Buchungsplattformen schnell fündig. Was jedoch leicht übersehen wird: Die Plattform ist nur Vermittler. Das stellte auch ein Verbraucher fest, der eine Unterkunft über Booking.com für seinen Familienurlaub gebucht hat. Die Ferienwohnung hatte erhebliche Mängel – trotzdem blieb er auf den Kosten sitzen.
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1N schreibt Minderjährige wegen Anbieterwechsel an

Eine Minderjährige erhält Post von 1N Telecom. Angeblich hat sie einen Anbieterwechsel beauftragt und soll nun zahlen. Wie auch bei Erwachsenen gilt: Kein Vertrag heißt: nicht zahlen! Mit unserem kostenfreien Musterschreiben können Sie der Forderung widersprechen.