Möbel und Einbauküchen - rechtliche Besonderheiten

Ein Spezialfall: Möbel, Einbauküchen

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Kaufen Sie Ihre Möbel im Geschäft, können Sie nicht widerrufen.
  2. Prüfen Sie bei einer Stornierungsvereinbarung vorab die Höhe der Stornokosten.
  3. Haben die neuen Möbel Macken oder Fehler, gelten die Gewährleistungsrechte - entweder nach klassischem Kaufrecht oder bei individuell geplanten Küchen nach Werkvertragsrecht
Stand: 09.12.2025

Der Kauf eines Möbelstücks will gut überlegt sein. Denn: Beim Kauf von Möbeln, insbesondere Küchen, können zum Teil andere Regeln als beim klassischen Kauf gelten.

Grundsätze beim Kauf von Möbeln

Beim Möbelkauf überlegen sich Kunden ihre Entscheidung oftmals anders, nachdem sie das Bestellformular unterzeichnet haben. Aber: Einen in einem Möbelhaus unterzeichneten Kaufvertrag können Sie nicht widerrufen. Anders sieht es aus, wenn Sie Möbel zum Beispiel per Versand bestellen oder den Möbelkauf finanzieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Kaufen per Katalog, Brief, Internet, Telefon.

Viele Möbelhäuser lassen zwar eine Stornierung der Aufträge oder Serviceleistungen zu. In der Regel müssen Sie aber hohe Stornokosten zahlen. Die Konditionen finden Sie in den Lieferbedingungen (AGB). Je später die Stornierung erfolgt, umso höher sind die Kosten.

Die Küche

Besonders eine neue Küche kann viel Ärger bereiten. Entweder sie wird nicht geliefert, weist Mängel auf, es fehlen Teile oder Restarbeiten sind nicht erledigt. Küchenkauf ist nicht gleich Küchenkauf: So kann es im Einzelfall schwierig sein zu unterscheiden, welche Rechte Ihnen zustehen.

Küchenzeile 

Bestellen Sie eine Standard-Küchenzeile, so schließen Sie in aller Regel einen Kaufvertrag, selbst wenn die Küche vom Verkäufer auch für Sie montiert werden soll. Ihnen stehen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung zu. Weitere Informationen zu Gewährleistungsrechten beim Kauf finden Sie hier: So reklamieren Sie fehlerhafte Ware richtig

Individuell geplante und angepasste Einbauküche

Wird eine Küche umfangreich an Ihre räumlichen Verhältnisse individuell angepasst, kann es sich dagegen um einen Werkvertrag handeln. In diesem Fall haben Sie unter Umständen sogar fünf Jahre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Küchenbau-Unternehmen - vorausgesetzt die Küche wird fest mit dem Mauerwerk des Anwesens verbunden und kann nur mit großem Aufwand von diesem wieder getrennt werden kann. 

Für die Elektrogeräte gilt wiederum meist nur die zweijährige Frist aus dem Kaufrecht. Lassen Sie sich bei kostenintensiven Vorhaben rechtlich beraten.

Tipp: Auch wenn Ihre Küche von einem Experten ausgemessen wurde, überprüfen Sie die Daten zu Ihrer Sicherheit noch einmal. Vermerken Sie auf dem Auftrag, dass die Küche professionell ausgemessen wurde. 

Melden Sie Mängel sofort nach der Entdeckung. Verweigern Sie alternativ, die Einbauküche abzunehmen, wenn der Mangel beim Aufbau sichtbar ist.

Wir raten Ihnen grundsätzlich davon ab, hohe Anzahlungen vor Lieferung der bestellten Möbel zu leisten. Bei einer Insolvenz ist das Geld meist verloren, als Kundin oder Kunde haben Sie das Nachsehen.

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