Einwurf-Einschreiben richtig nutzen – Zugang nachweisen bei Kündigung, Widerruf & Co.

Das Wichtigste in Kürze
- Heben Sie den Einlieferungsbeleg und eine Kopie des Schreibens auf. So können Sie Inhalt und Versand belegen.
- Sichern Sie sich den Auslieferungsbeleg. Nur damit können Sie den Zugang des Schreibens rechtssicher nachweisen.
- Den Auslieferungsbeleg können Sie maximal 15 Monate nach Aufgabe des Schreibens abrufen.
Versenden Sie wichtige Schreiben wie Widerrufserklärungen bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften, Kündigungen oder andere Mitteilungen mit rechtlichen Folgen, sollten Sie den Zugang beim Empfänger sicher nachweisen können. Das Einwurf-Einschreiben kann hierfür geeignet sein - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen vor, was es mit dem Einwurf-Einschreiben auf sich hat.
Was macht ein Einwurf-Einschreiben aus?
Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert die Deutsche Post, dass der Zusteller Ihren Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat. Er erstellt hierüber einen Auslieferungsbeleg mit Datum, Uhrzeit und einem Zustellvermerk. Diese Informationen sind wichtig.
Was gilt als Zugangsbeweis des Einwurf-Einschreibens?
Denn in einem Urteil vom 30. Januar 2025 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass der Online-Sendungsstatus als Nachweis für den Zugang eines Schreibens allein nicht ausreicht (Az. 2 AZR 68/24). Der Zugang gilt nur mit dem Auslieferungsbeleg, der den Einwurf durch den Zusteller dokumentiert, als nachgewiesen.
So gehen Sie richtig vor
- Einlieferungsbeleg aufbewahren: Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg zusammen mit einer Kopie des versendeten Schreibens auf.
- Auslieferungsbeleg anfordern: Beantragen Sie bei der Deutschen Post eine Kopie des Auslieferungsbelegs. Dieser Nachweis ist entscheidend, um den Zugang des Schreibens rechtssicher zu belegen. Der Auslieferungsbeleg enthält detaillierte Informationen über die Zustellung, einschließlich Datum, Uhrzeit und Zustellvermerk des Zustellers.
Rufen Sie dazu entweder den Kundenservice der Deutschen Post unter der Nummer 0228 4333112 an. Oder besuchen Sie die offizielle Website der Deutschen Post unter www.deutschepost.de und nutzen dort das Kontaktformular oder den Live-Chat für Ihr Anliegen.
Der Auslieferungsbeleg sollte nach unserer Auffassung in den Portokosten für das Einwurf-Einschreiben enthalten sein. Weisen Sie darauf hin, wenn Sie von einzelnen Mitarbeitenden der Post aufgefordert werden, fünf Euro für ein „Doppel des Auslieferungsbelegs“ zu zahlen. Das halten wir für rechtswidrig. Schließlich zahlen Sie bereits ein erhöhtes Porto für den nachweisbaren Zugang. - Fristen beachten: Fordern Sie den Auslieferungsbeleg zeitnah an. Möglich ist das bis zu 15 Monate nachdem Sie das Einwurfeinschreiben aufgegeben haben. Danach ist der Auslieferungsbeleg nicht mehr verfügbar.
- Inhalt der Briefsendung dokumentieren: Da das Einwurf-Einschreiben den Inhalt des Briefes nicht nachweist, sollten Sie zusätzlich eine Kopie des Schreibens aufbewahren. Alternativ können Sie auch einen Zeugen hinzuziehen, der den Inhalt des Briefes bestätigen kann.
Fazit
Wenn Sie all diese Punkte berücksichtigen, kann das Einwurf-Einschreiben ein wirksamer Zugangsbeweis für Ihr Schreiben sein.