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Verbraucherzentrale mahnt EDEKA wegen unzulässiger Werbung ab

„Diese Woche günstiger als im Discounter“ – damit wirbt EDEKA in einem ihrer Prospekte. Tatsächlich war der Preis in einem der Discounter in derselben Woche identisch. EDEKA kann das Werbeversprechen also nicht einhalten. Derartige Aussagen sind unzulässig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover wegen irreführender Werbung abgemahnt.
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Konto wechseln – so geht’s

Kontoführung, Girocard, Kontoauszug – immer mehr Banken verlangen Geld für ihre Leistungen, erhöhen ihre Entgelte oder schließen die nahe gelegene Filiale. Wer damit nicht einverstanden ist, kann sein Konto einfach wechseln. Erfahren Sie bei uns, wie das funktioniert.