Insassen-Unfallversicherung - häufig überflüssig

beifahrer
Stand: 29.07.2022

Die Insassen-Unfallversicherung (Kfz-Unfallversicherung) kann als Zusatz zu einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Sie bietet Schutz, wenn Insassen eines Fahrzeuges bei einem Unfall verletzt werden.
In den meisten Fällen ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz überflüssig.

Was ist versichert?

Versichert sind alle Unfälle, die ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges (z.B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) entstehen. Wird ein Insasse durch einen Unfall verletzt oder getötet, zahlt der Versicherer bestimmte Leistungen in zuvor festgelegter Höhe.

Warum ist diese Versicherung meist überflüssig?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind die Bei- und Mitfahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers beziehungsweise Halters geschützt. Bei einem fremdverschuldeten Unfall kommt für alle Unfallopfer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf.

Nur der Fahrer erhält also bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung und kann bei einer Verletzung nur die eigene Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Die Insassen-Unfallversicherung beinhaltet nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz mit meist nur geringen Leistungen. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung für den Fahrer die weitaus sinnvollere Alternative.

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