Kurz erklärt: Recht auf Umtausch – immer und überall?

Mann und Frau in Parfümerie

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt kein generelles Umtauschrecht!
  • Sie können nur Verträge widerrufen, die Sie im Internet, am Telefon oder in der Fußgängerzone abgeschlossen haben.
  • Erkundigen Sie sich vor dem Kauf und lassen sich ein Umtauschrecht schriftlich bestätigen.
Stand: 23.10.2023

Die Schuhe gefallen nicht, die Hose ist zu klein, die Tasche schon wieder out. Kein Problem - das kann ich doch umtauschen. Ein weitverbreiteter Irrglaube. Was möglich ist und wo die rechtlichen Ansprüche enden - kurz erklärt.

Entgegen der weitläufigen Meinung können Sie Produkte nicht grundsätzlich umtauschen - Vertrag ist Vertrag. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht bei Waren, die Sie im Einzelhandel gekauft haben.

Ob und zu welchen Bedingungen Ihnen der Händler im Verkaufsgeschäft ein Umtauschrecht gewährt, entscheidet dieser ganz allein. Bei reinem „Nichtgefallen“ sind Sie daher auf seine Kulanz angewiesen.

Widerruf möglich bei Käufen im Internet, am Telefon, der Fußgängerzone

Widerrufen können Sie in der Regel Verträge, die Sie in der Fußgängerzone, im Internet oder am Telefon geschlossen haben. Fachlich korrekt heißen diese Außergeschäftsraum- oder Fernabsatzverträge.

Der Gesetzgeber hat entschieden, Verbraucher hier besonders zu schützen. Denn: Bei dieser Art des Vertragsschlusses besteht zum einen die Gefahr der Überrumpelung, zum anderen können Kunden die Waren nicht wie im Laden prüfen.

Das Widerrufsrecht kann ausgeschlossen sein für:

  • Dienstleistungen und Downloadprodukte
  • Pauschalreiseverträge, Hotelbuchungen, Konzerttickets sowie andere termingebundene Freizeit-Dienstleistungen
  • Waren – individuell angepasst oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten
  • entsiegelte Hygieneartikel
  • Dringende Reparaturarbeiten oder Instandhaltungsarbeiten, die ausdrücklich angefordert wurden

Übrigens: Es reicht nicht aus, die Produkte kommentarlos innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückzuschicken. Sie müssen den Vertrag ausdrücklich widerrufen, möglichst nachweisbar per Einwurfeinschreiben. Nutzen Sie dazu unsere kostenfreien Musterbriefe zum Internetkauf (pdf) oder Kauf in der Fußgängerzone (pdf).

Vor dem Kauf über Umtauschmöglichkeiten informieren

Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf über eine mögliche Rückgabe. Achtung: Nicht alle Händler zahlen Ihnen beim Umtausch Ihr Geld zurück! Manche tauschen die Ware nur gegen einen Gutschein um. Lassen Sie sich die Möglichkeit zum Umtausch schriftlich bestätigen - etwa auf dem Kassenbon.

Lesen Sie auch unsere vertiefenden Informationen über das Widerrufsrecht.