Kurz erklärt: Einen Vertrag schließen

Kurz erklärt: Einen Vertrag schließen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme.
  • Viele Verträge können Sie mündlich oder durch schlüssiges Verhalten schließen.
  • Bestimmte Verträge müssen schriftlich unterzeichnet oder notariell beurkundet werden – Beispiel: Grundstückskauf.
Stand: 23.10.2023

Beim Bäcker, im Supermarkt, beim Friseur: im Alltag schließen wir erstaunlich viele Verträge ab – häufig ohne dass es uns bewusst ist. Überrascht?

Vertrag schließen – wie funktioniert das?

Verträge werden zwischen mindestens zwei Vertragspartnern geschlossen. Einer der beiden gibt ein Angebot ab, der andere nimmt es an. Sind sich beide Parteien einig, ist die Sache besiegelt. Juristen sprechen von zwei miteinander korrespondierenden Willenserklärungen.

Der Inhalt der Vereinbarung bestimmt die Art des Vertrags. Es handelt es sich dann etwa um:

  • einen Kaufvertrag (Ware gegen Kaufpreis),
  • einen Mietvertrag (Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Mietzahlung) oder
  • einen Werkvertrag (Herstellen eines Werks beziehungsweise Erfolgs gegen Vergütung.

Nicht alle Vereinbarungen lassen sich allerdings einem speziellen Vertragstyp zuordnen.

Vertrag - Welche Form ist vorgeschrieben?

Zahlreiche Verträge schließen Sie in der Regel mündlich oder durch schlüssiges Verhalten – so beim alltäglichen Einkauf, indem Sie Ware auf das Förderband legen und anschließend bezahlen. Eine schriftliche Vereinbarung brauchen Sie hierfür nicht.

Trotz fehlender Formvorschriften kann es im Einzelfall wichtig sein, schriftlich genau festzulegen, welche Leistungen wann und zu welchem Preis erbracht werden sollen: Sie können sich im Streitfall auf die Vereinbarung berufen!

Die Einhaltung einer besonderen Form kann vertraglich vereinbart werden. In bestimmten Fällen schreibt auch das Gesetz vor, eine Form einzuhalten - etwa einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift. Das schützt Sie vor voreiligen Entscheidungen und dient Ihnen zur Beweissicherung:

  • Darlehen: Ein Darlehen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher muss schriftlich abgeschlossen, also in der Regel eigenhändig unterschrieben werden.
  • Bürgschaft: Der Bürgschaftsvertrag zwischen zwei Parteien wird grundsätzlich eigenhändig unterschrieben. 
  • Grundstücksgeschäfte: Kaufen oder verkaufen Sie ein Grundstück, benötigen Sie eine notarielle Beurkundung.

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