Telefonvertrag: Vertragsschluss im Laden - darauf sollten Sie achten

Das Wichtigste in Kürze
- Im Shop sollten Sie immer Produktinformationsblätter erhalten.
- Nach einer Beratung mit einem konkreten individuellen Angebot muss der Händler Ihnen zusätzlich eine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen.
- Nur wer die Vertragsdetails kennt, kann unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen.
Ob 4G, 5G oder Inklusivvolumen – im Tarifdschungel den Überblick zu behalten ist nicht leicht. Um die Vertragsangebote besser vergleichen zu können, müssen Shopbetreiber Ihnen Produktinformationsblätter und manchmal auch eine Vertragszusammenfassung zur Verfügung stellen. Mit unseren 10 Tipps gehen Sie gut vorbereitet in eine Vertragsberatung.
Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die auf dem Markt verfügbaren Angebote. Shopbetreibende sollten Ihnen immer ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Neben den Standardbedingungen enthält es auch Listenpreise. So können Sie nicht nur die Tarife eines Anbieters leichter vergleichen, sondern auch die Angebote verschiedener Anbieter. Produktinformationsblätter sind für Sie kostenfrei.
Die Vertragszusammenfassung dagegen enthält Ihr individuelles Vertragsangebot. Sie ist das Ergebnis des persönlichen Beratungsgespräches. Erhalten müssen Sie diese, bevor Sie dem Vertrag zustimmen. Hierin sind alle Kosten, Zusatzoptionen und Rabatte übersichtlich und zusammengefasst dargestellt. Die Angaben sind bindend. Im Unterschied zu allgemeingültigen Angeboten nehmen die Anbietenden für eine Vertragszusammenfassung vorab personenbezogene Daten, konkrete Leistungsvereinbarungen sowie Laufzeiten auf.
Telefonvertrag: 10 Tipps für einen Vertragsschluss im Shop
Vorab:
- Ermitteln Sie Ihren Bedarf. Wofür benötigen Sie das Smartphone? Surfen Sie gerne, schauen Sie viele Filme oder spielen Sie gerne? Oder möchten Sie Ihr Smartphone nur selten bis gelegentlich nutzen?
- Machen Sie sich bewusst, wieviel Geld Sie monatlich für einen Telefonvertrag ausgeben können. Neben dem Tarif fallen möglicherweise Kosten für ein Smartphone, ein Tablet, einen Router und gegebenenfalls Anschlussgebühren an.
- Wo nutzen Sie das Smartphone? Setzen Sie es eher zu Hause, unterwegs oder als Navi ein? Schauen Sie, ob für diese Zwecke konkret das Netz zur Telefonie und Datennutzung in den Gebieten verfügbar ist. Recherchieren Sie zum Netzausbau bei der Bundesnetzagentur.
- Notieren Sie Ihre Ergebnisse: Bedarf, finanzielle Ressourcen, Netzverfügbarkeit.
Im Laden:
- Fragen Sie immer nach schriftlichen Angeboten. So können Sie die Tarife leichter vergleichen. Anbietende müssen Ihnen ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen.
- Lassen Sie Preisvorteile schriftlich vermerken, dasselbe gilt für Rabatte. Dazu zählt auch, wie lange das Angebot gültig ist. Achten Sie darauf, dass Sie Datum und die Unterschrift der Verkäuferin oder des Verkäufers lesen können.
- Akzeptieren Sie keine Anzeigen am Tablet oder PC-Bildschirm. Verlangen Sie einen Ausdruck, den Sie in Ruhe lesen können. Sie verstehen Formulierungen oder Begriffe nicht? Fragen Sie nach, lassen Sie es sich verständlich erklären.
- Sie entscheiden, wann und ob Sie einen Vertrag unterschreiben!
- Sie dürfen sich die Angebote mitnehmen und in Ruhe durchlesen. Lassen Sie sich auch vom Ablauf einer Angebotsfrist nicht unter Druck setzen. So vermeiden Sie ungewollte Vertragsabschlüsse mit unnötigen Kosten.
- Nehmen Sie eine zweite Person mit. Vier Ohren, hören mehr als zwei. Käme es zu Unstimmigkeiten, hätten Sie eine Zeugin oder einen Zeugen.
Kein Widerrufsrecht bei Vertragsschluss im Shop
In der Regel steht Ihnen bei Vertragsschluss vor Ort kein Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht besteht nur für Verträge, die Sie im Internet oder am Telefon beziehungsweise an der Haustür geschlossen haben.
Sie glauben, über den Tisch gezogen worden zu sein oder der Vertrag sei nicht rechtmäßig zustande gekommen? Dann prüfen wir gerne mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Das gilt auch, wenn Sie feststellen, dass Telefongespräche immer wieder abbrechen oder die Internetverbindung zu schlecht ist.
Vertragszusammenfassung – seit einem Jahr Pflicht
Seit einem Jahr müssen Mobilfunkanbietende Ihnen nach einer Beratung eine Vertragszusammenfassung aushändigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat stichprobenartig geschaut, inwieweit die Händler sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Stichprobe zeigt: Unzureichende Kenntnisse über Vertragszusammenfassung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen suchte im Oktober 2022 stichprobenartig in sechs niedersächsischen Städten verschiedene Telefon-Shops sowie Stützpunkte in Supermärkten beziehungsweise Handelsketten auf. Wir wollten herausfinden, ob die Händler sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und mit der Vertragszusammenfassung vertraut sind.
Ergebnis: Nicht alle Händler unserer Stichprobe sind ausreichend mit dem Thema Vertragszusammenfassung vertraut. Der Unterschied von Vertragszusammenfassungen, Produktinformationsblättern und Angeboten scheint nicht überall bekannt zu sein.
So wollte uns ein Handelnder die Vertragszusammenfassung erst mit der Unterschrift aushändigen. Andere gaben an, die Vertragszusammenfassung sei im Informationsflyer beziehungsweise im Internet zu finden. Ein weiterer wollte uns auf Nachfrage stattdessen das Produktinformationsblatt aushändigen.
Auch begegneten uns folgende falsche Aussagen: Es müsse zuerst ein Vertrag abgeschlossen werden, ehe der Kunde / die Kundin die Vertragszusammenfassung erhalte. Oder: Seien die Daten einmal im System, sei auch ein Vertrag geschlossen. Vorher gäbe es keine Vertragszusammenfassung.
Fazit: Die Unwissenheit der Shopbetreibenden geht zu Lasten der Kundinnen und Kunden. Bevor sie einen Vertrag schließen müssen diese eine Vertragszusammenfassung erhalten. Nur wer die Vertragsdetails kennt, kann unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen. Denn bei einer im Shop abgegebenen Vertragserklärung besteht kein Widerrufsrecht.
