Identitätsmissbrauch: Mit Daten eines Fremden Ware bestellt

E-Mail Account geknackt, Ware bestellt

Das Wichtigste in Kürze

  • Unbekannte nutzen Daten eines Verbrauchers beim Bestellen.
  • Verbraucher soll die Rechnung begleichen
  • Handeln Sie: Kontaktieren Sie den Shop, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Stand: 18.05.2022

Bei einer Bestellung nutzen Unbekannte Ihre Adresse und Handynummer für die Rechnung. Schon ist der Identitätsmissbrauch geschehen. Was können betroffene Personen tun? Das fragt sich ein Verbraucher, dem genau dieses passiert ist.

Von der Klarna Bank erhält der Betroffene eine letzte Mahnung. Er soll 220 Euro zahlen für eine Bestellung, die er nicht getätigt hat. Fremde haben seine Daten bei einer Onlinebestellung genutzt, so dass er die Rechnung hierfür erhält. Als Lieferadresse wählten sie einen Paket-Shop, eine Empfangsquittung über die Abholung gibt es nicht. Daher ist der Name der Verursacher unbekannt.

Identitätsmissbrauch ist keine Seltenheit und für Betroffene mit Arbeit verbunden. Der Verbraucher muss zeitnah handeln. 

Tipps im Umgang mit Identitätsmissbrauch

  • Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie sämtliche Shopbetreiber, bei denen in Ihrem Namen Ware gekauft wurde.
  • Überprüfen Sie Ihren Rechner mit einem Antivirenprogramm. Vielleicht befindet sich ein Trojaner auf Ihrem PC.
  • Ändern Sie Passwörter und Nutzerdaten. Verwenden Sie verschiedene Passwörter für die einzelnen Zugänge. Ein gutes Passwort muss ausreichend lang und komplex sein. Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen sind zusammenzufügen, um einen möglichst großen Zeichenraum zu besitzen.
  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf ungewollte Abbuchungen – am besten über mehrere Wochen.
  • Reagieren Sie unbedingt auf Inkassoschreiben! Erklären Sie, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden. Fügen Sie die Strafanzeige bei.
  • Holen Sie zudem eine kostenfreie Auskunft bei der Schufa und anderen Auskunfteien über Ihre Bonität ein. Kontrollieren Sie, ob die Eintragungen richtig sind. Die Schufa bietet unter anderem auch das „Einmelden“ eines Identitätsmissbrauchs auf ihrer Internetseite an.

Lesen Sie auch unseren Artikel: 8 Arten von Identitätsmissbrauch.

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